bafoeg-rueckzahlung
Die staatliche Unterstützung der Ausbildung von Schülern und Studenten wird in Deutschland durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) gesetzlich geregelt. Umgangssprachlich wird auch die finanzielle Förderung als BAföG bezeichnet, die Schüler und Studenten gemäß des Gesetzes erhalten.
BAföG ist eine finanzielle Unterstützung, die es Schülern und Studenten aus einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten ermöglicht, eine Ausbildung der eigenen Wahl zu erlangen, auch wenn die Eltern diese nicht finanzieren können.
Schüler und Studenten sollen während ihrer beruflichen Ausbildung nicht auf einen Nebenerwerb angewiesen sein, sondern sich ganz auf ihre Ausbildung konzentrieren können.
Es gibt auch ein sogenanntes Meister-BAföG, das berufliche Aufstiegsfortbildungen von Handwerkern und anderen Fachkräften finanziell unterstützt. Dieses wird allerdings nicht im Bundesausbildungsförderungsgesetz, sondern im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) geregelt.
Die Förderungsdauer wird von der Regelstudienzeit bestimmt. Können Sie Ihr Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit abschließen, erhalten Sie ein verzinstes Darlehen für ein Jahr. Sollte ein Jahr nicht ausreichen, gewährt der Staat zusätzlich ein Studienabschlussdarlehen. Bei schwerwiegenden Günden wird BAföG auch über die Förderungshöchstdauer hinaus gewährt.
Dazu zählen eine Schwangerschaft, die Erziehung von Kindern, die jünger als elf Jahre alt sind sowie eine Behinderung. Auch Studiengebühren im Ausland sowie Zuschläge für Kinderbetreuung werden bezuschusst und als Vollzuschuss gewährt.
In der Regel wird BAföG zu einem Teil als Zuschuss und zum anderen Teil als rückzahlbares, meist zinsfreies Darlehen gewährt. Der Zuschuss muss nicht zurück gezahlt werden, lediglich der Darlehensteil. Wieviel Sie letztendlich an den Staat zurückzahlen müssen, hängt von der Art des BAföGs ab und ob der Darlehensteil in Raten zurückgezahlt wird oder als kompletter Betrag.
Schüler sind grundsätzlich von der BAföG Rückzahlung befreit, da die staatliche Förderung von Schülern als Vollzuschuss gewährt wird. Studenten und Meisterschüler müssen nach Abschluss ihrer Ausbildung den Darlehensteil ihres BAföG zurückzahlen.
Der Beginn der BAföG Rückzahlung hängt nicht von dem tatsächlichen Ende Ihres Studiums ab. Spätestens fünf Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit müssen Sie damit beginnen Ihr BAföG zurückzahlen, unabhängig davon, wann Sie das Studium abgeschlossen haben. Wie die BAföG Rückzahlung abläuft, erfahren Sie in einem Rückzahlungsbescheid, den Sie etwa viereinhalb Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit erhalten.
Der späte Rückzahlungsbeginn ist vorgesehen, damit Studenten der Berufseinstieg erleichtert wird, ohne dass sie sich direkt zu Beginn ihres Berufslebens mit der BAföG Rückzahlung konfrontiert sehen.
Sie sollten allerdings bedenken, dass die Rückzahlung eines BAföG-geförderten Bachelorstudiums mit einem anschließenden Masterstudium fünf Jahre nach dem Ende der Regelstudiums des Bachelors fällig wird. Das Ende des Masterstudiums ist hier nicht ausschlaggebend. Eine vorzeitige Rückzahlung des BAföG ist möglich, bringt aber keine Vorteile.
Wie hoch Ihre individuelle Rückzahlungshöhe und Rückzahlungszeit ist, können Sie mit einem BAföG Rückzahlungsrechner ermitteln. In der Regel liegt die monatliche Rate für die BAföG Rückzahlung bei 105 EUR, wobei jeweils für drei Monate im Voraus ein Betrag von insgesamt 315 EUR gezahlt wird. Das wären bei einem maximalen Betrag von 10.000 EUR 96 Monatsraten, also acht Jahre.
Unter Umständen kann es sich lohnen für die Rückzahlung des kompletten BAföG-Betrages einen Kredit aufzunehmen. Mit einem BAföG Rückzahlungsrechner können Sie die Höhe des Teilerlasses bei kompletter Darlehenstilgung errechnen.
Liegt Ihr Erlass unterhalb der zu zahlenden Zinsen für einen Kredit, sollten Sie sich über ein passendes Darlehen beraten lassen. Einen Teilerlass bei guter Leistung gibt es heute nicht mehr. Dies gilt nur für Studenten, die ihr Studium bis zum 31. Dezember 2012 abgeschlossen haben.
Lässt es Ihre finanzielle Situation nicht zu, das BAföG zurückzuzahlen, können Sie eine Freistellung von der Rückzahlung beantragen. Ob Sie zahlungsfähig sind, hängt von Ihrem Nettoeinkommen abzüglich eines Freibetrages von 1.145 EUR ab. Dieser erhöht sich bei einem vorhandenen Ehe- oder Lebenspartner um 570 EUR sowie um 520 EUR für jedes Kind. Liegt ihr Nettoeinkommen abzüglich des Freibetrages unter 105 EUR können Sie sich teilweise von der BAföG Rückzahlung befreien lassen. Dabei wird der monatlich zu zahlende Betrag in 5 EUR Schritten abgerundet.
Wenn Sie dauerhaft Ihr BAföG nicht zurückzahlen können, können Sie die Rückzahlung stunden. Der BAföG-Stundungsantrag muss vom Bundesverwaltungsamt genehmigt werden. Wird dieser akzeptiert, werden Sie für ein Jahr von der BAföG Rückzahlung befreit. Danach müssen Sie erneut einen Antrag stellen. Sie können Sich auf diese Weise bis zu maximal zehn Jahren von der Rückzahlung freistellen lassen.
Ihre Schulden werden Ihnen dadurch allerdings nicht erlassen, die Rückzahlung wird nur aufgeschoben, eine BAföG Verjährung ist nicht vorgesehen. Außerdem werden 2 % Zinsen auf das Gesamtdarlehen erhoben. Wenn der maximale Zeitraum von 30 Jahren überschritten wird, wird Ihr Fall von der Bundeshaushaltsordnung übernommen.
Wenn es soweit kommt, können Sie einen BAföG-Härtefallantrag stellen. Wird dieser genehmigt, müssen Sie das BAföG nicht zurückzahlen. Andernfalls wird eine weitere Freistellung von der Zahlung genehmigt und Sie erhalten einen erneuten Zahlungsaufschub.
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