BAföG Vorausleistungen sollen soziale Härten vermeiden. Sie schießen das Geld vor, das fehlt, weil die Eltern nicht zahlen. Was aber, wenn die Eltern Sachleistungen anstelle von Geld erbringen?
Wird das angerechnet? Und was ist mit Kindergeld, dem elternfinanzierten Auto oder der Förderung durch einen Ehepartner? Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um BAföG Vorausleistungen!
Vorausleistungen entsprechen nicht dem normalen BAföG. Hier übernimmt nur das BAföG Amt eine wichtige Aufgabe: Es streckt finanzielle Hilfe – also den Unterhalt – Ihrer Eltern vor.
Ebenso wie BAföG soll es ermöglichen, dass Sie sich voll und ganz auf Ihre Ausbildung konzentrieren können. Trotzdem gibt es einen Unterschied zum normalen BAföG. Haben Sie Anspruch auf Unterhalt, dann holt sich das Amt sein Geld später bei Ihren Eltern zurück.
Eltern sind nämlich verpflichtet, eine erste Ausbildung Ihrer Kinder zu unterstützen. Können oder wollen sie das nicht, tritt das Amt sozusagen an ihre Stelle. Es schießt vor, was Ihnen zusteht.
Aber nur dann, wenn das sonst niemand übernehmen kann. Gibt es zum Beispiel einen vermögenden Ehepartner, kann der Sie unterstützen. Dann verringert sich Ihr Anspruch entsprechend oder fällt ganz weg. BAföG Vorausleistungen gibt es also nur dann, wenn sonst Ihre Ausbildung gefährdet ist.
In dem Fall kann ebenfalls eine Vorausleistung beantragt werden – und ist auch erfolgreich. Weil die Eltern dann aber keine Schuld haben, kann das Amt sich das Geld nicht bei ihnen zurückholen. Die Förderung wird darum in elternunabhängiges BAföG umgewandelt.
Ihr BaföG Bescheid berechnet die Summe, welche Ihre Eltern zahlen müssten, um Sie zu unterstützen. Tun sie das nicht oder zahlen auch nur zehn Euro zu wenig, gilt Ihre Ausbildung als gefährdet. Ausschlaggebend sind also Berechnungen des BAföG-Amtes zur Unterhaltszahlung der Eltern.
Das sollten Sie wissen, bevor Sie einen Antrag stellen. Zwar erwartet der Gesetzgeber die Unterstützung bei einer “angemessenen Vorbildung zu einem Beruf” – was aber angemessen ist, bleibt schwammig. Durchgesetzt hat sich in der Praxis folgende Auffassung: Angemessen ist eine Erstausbildung. Auch ein Erststudium, wenn Ihr ganzer Lebensweg darauf hinarbeitet. Haben Sie also Abitur und studieren gleich danach, werden Ihre Eltern zur Kasse gebeten.
Anders sieht es aus, wenn Sie es sich nach einer erfolgreichen Erstausbildung in den Kopf setzen, noch etwas ganz anderes dranzuhängen. Für Ihren Beruf sind Sie ausgebildet, was zum Leben reicht. Diese Zweitausbildung oder auch ein unvermittelter Studienwechsel dürfte Ihre Hoffnung darauf mindern, Unterhaltsanspruch zu haben.
Ihren Antrag stellen Sie nicht einfach so: Nehmen Sie vorher mit dem Amt für Ausbildungsförderung Kontakt auf. Dort klären Sie Ihren grundlegenden Anspruch, bevor es an die Formalitäten geht.
Wenigstens halten sich Letztere in Grenzen: Sie benötigen für den Antrag auf BAföG Vorausleistungen das BAföG Formblatt Nummer 8. Exakt heißt es “Antrag auf Vorausleistungen nach § 36 BAföG”. Das BAföG Formblatt findet sich problemlos online, umfasst nur zwei übersichtliche Seiten und ist rasch ausgefüllt.
Kniffliger sind die geforderten Nachweise. Denn natürlich möchte das Amt einen Nachweis dafür, dass Sie sich um Unterstützung durch Ihre Eltern bemüht haben. Sie können das gesammelt auflisten, oder nach Mutter und Vater getrennt.
Das müssen Sie nachweisen: fehlende Auskünfte vonseiten Ihrer Eltern, natürlich auch fehlende Unterhaltsleistungen. Gefragt wird darüber hinaus, ob die Zahlung gesamt fehlt oder nur teilweise.
Beachten Sie, dass Unterhaltsleistungen monetär sein können – aber auch Sachleistungen in entsprechender Höhe! Gesetzlich geregelt ist nämlich, dass Ihre Eltern das selbst entscheiden können.
Führen Sie deshalb im Antrag alles auf, was Sie erhalten. Das betrifft Taschengeld ebenso wie Unterkunft, Verpflegung, Beiträge zu Versicherungen, Kfz-Bereitstellung und Ähnliches.
Abgefragt wird weiter, was Sie eventuell schon ausgeschlagen haben. Angaben zu etwaigen Rechtsstreits machen Sie natürlich gewissenhaft, auch Ihr Lebenspartner oder Ehepartner wird mit seinen Möglichkeiten unter die Lupe genommen. Schließlich kann ein vermögender Partner Ihnen ebenfalls unter die Arme greifen, wenn die Eltern es schon nicht tun.
Zunächst prüft das Amt für Ausbildungsförderung Ihren Antrag. Bei bestehendem Anspruch auf Unterhalt übernimmt es die Vorausleistung. Später wird das Geld von den Eltern zurückgefordert, zur Not per Gericht.
Auch eine Klage kann dem Anspruch Nachdruck verleihen. Besteht von Ihrer Seite kein Anspruch auf Unterhaltsleistungen, bekommen Sie danach elternunabhängiges BAföG.
Wesentlich besser ist ein Studienkredit. Der Unterschied zum normalen Kredit: Sie erhalten die Summe nicht auf einmal, sondern in monatlichen Raten. Damit können Sie besser planen und finanzielle Härten vermeiden.
Die KfW vergibt einen solchen Studienkredit auf Antrag. Sie dürfen für eine Förderung aber nicht älter sein als 44 Jahre. Zudem sollten Sie Deutscher oder EU-Bürger sein. Weitere Voraussetzung: Sie wohnen mindestens seit drei Jahren in Deutschland. Gefördert wird mit maximal 650 Euro monatlich. Dieser Studienkredit kann mit anderen Fördermöglichkeiten gekoppelt werden!
Die KfW hat noch andere interessante Fördermodelle. Hat das BAföG-Amt Sie abschlägig beschieden, sollten Sie dort unbedingt einmal vorbeischauen. Werden Sie auch dort nicht fündig, denken Sie auch über einen Privatkredit nach.
Das BAföG ist im Grunde nichts anderes, auch hier müssen Sie später eine hohe Summe zurückzahlen! Überlegen Sie sich aber gut, wie Sie die finanziellen Belastungen stemmen wollen. Wie beim BAföG auch sind Sie anschließend verschuldet und brauchen einen guten Job, um alles pünktlich abzubezahlen.
BAföG ist eine feine Sache. Was aber, wenn die Eltern unterhaltspflichtig sind und ihre Zahlungen angerechnet werden, obwohl Sie davon keinen Cent sehen? Dann ist es Zeit für den Antrag auf BAföG Vorausleistungen.
BAföG Vorausleistungen sollen Ihnen die Ausbildung oder das Studium erlauben, und zwar ohne grundlegende finanzielle Not. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist Ihr Nachweis, dass ohne Zahlung Ihre Ausbildung gefährdet wäre. Fehlen auch nur zehn Euro an der vom Amt berechneten Summe, können Sie einen Antrag auf BAföG Vorausleistungen stellen. Den Antrag selbst erhalten Sie beim Amt. Zudem findet er sich online, von wo Sie ihn herunterladen und ausfüllen können.
Stimmen auch Ihre weiteren Voraussetzungen, übernimmt das Amt für Ihre Eltern die Zahlung. Allerdings holt es sich das Geld später von ihnen zurück. Haben Sie aufgrund einer Differenz zwischen Unterhaltsgesetz und BAföG Probleme, kann ein Antrag auf Vorauszahlungen aber auch behilflich sein, das elternunabhängige BAföG zu erhalten. Erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Antragstellung! Info und Beratung finden Sie bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung.
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