Zu wenig Elterngeld? So stocken Sie auf!

Zu wenig Elterngeld – das ist für Mütter und Väter ärgerlich. Wenn man jeden Cent umdrehen muss, um über die Runden zu kommen, wird die Freude am Baby rasch getrübt. Deshalb sollten Sie frühzeitig etwas dagegen tun. Sie können die Zahlung dann noch positiv beeinflussen – am besten schon beim Kinderwunsch oder während der Schwangerschaft.

FAQ zum Elterngeld

Zu wenig Elterngeld lässt sich vermeiden!

Elterngeld unterstützt Sie zu Hause. Egal, ob Mütter oder Väter: Das Geld soll Ihren Verdienstausfall ausgleichen. Es ist also nicht dasselbe wie Kindergeld! Zudem bekommt es nicht jeder: Eine der Voraussetzungen lautet, dass Sie persönlich die Betreuung übernehmen. Ihr Einkommen in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt ist die Grundlage für die Berechnung Ihres Elterngeldes.

Faustegel

War das Gehalt in dieser Zeit hoch, bekommen Sie mehr, bei niedrigerem Gehalt hingegen gibt es oft zu wenig Elterngeld.

Zu wenig Elterngeld – Fehler bei der Organisation

Natürlich kann nur der aufstocken, der auch Anspruch auf die Zahlung hat. Deshalb zunächst die Klarstellung: Staatliche Förderung für die Elternzeit bekommen Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen:

Voraussetzungen für das Elterngeld

Sie übernehmen die Betreuung
Sie leben mit dem Kind in einem Haushalt
Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland
Sie arbeiten während des Bezuges nicht in Vollzeit

Zu wenig Elterngeld kann auch die Folge von Fehlern bei der Organisation sein. Vergessen Sie etwa, beim Arbeitgeber Elternzeit zu beantragen, kann das fatale Folgen haben, denn nur mit Elternzeit erhalten Sie auch Zahlungen!

Zu wenig Elterngeld: Wie berechnet sich die Höhe?

Der sogenannte Sockelbetrag von 300 Euro ist der geringste Satz – weniger geht nicht. Diesen Sockelbetrag erhalten alle, die in den letzten 12 Monaten kein oder kein ausreichendes eigenes Einkommen hatten. Hausfrauen oder Hausmänner etwa zählen dazu. Das ist natürlich viel zu wenig Elterngeld, sollte es dabei bleiben. Wie Sie aufstocken können, erfahren Sie weiter unten.

Doch auch nach oben gibt es eine Grenze. Maximal bekommen Sie 1.800 Euro. Egal, wie viel Sie verdienen, irgendwann ist Schluss. Die Regel, je mehr Netto vor der Geburt, desto höher die Zahlung, ist also nur innerhalb dieses Rahmens korrekt. Spitzenverdiener über 500.000 Euro (Ehepaare) bzw. 250.000 Euro (Alleinerziehende) erhalten nichts.

Zu wenig Elterngeld: Wer geht leer aus?

Spitzenverdiener. Hier zählen auch Einkommen z.B. aus Vermietungen!
Arbeitnehmer ohne Elternzeit, z.B. in Urlaub

Tipp 1 – Steuerklasse wechseln

Auf jeden Fall lohnt sich die Überlegung, in eine andere Steuerklasse zu wechseln. Sie betrifft denjenigen, der sich überwiegend um das Baby kümmern wird. In Steuerklasse III zum Beispiel zahlen Sie sehr wenig Abgaben, sodass sich Ihr Netto erhöht. Das führt im Anschluss auch zu mehr Geld!

Das ist wichtig

Beantragen Sie auch das frühzeitig. Maßgeblich ist nämlich die überwiegende Zeit im letzten Jahr vor der Niederkunft! Die beträgt sieben Monate. Beide Eltern rechnen unterschiedlich: Väter planen den Wechsel spätestens zu diesem Zeitpunkt. Weil der Mutterschutz eingerechnet wird, muss hingegen die Mutter schneller sein: Sie sollte sieben Monate plus anderthalb rechnen, um rechtzeitig zu wechseln. Das ist kurz nach Beginn der Schwangerschaft! Steht deshalb der Kinderwunsch fest, sollten Sie sofort auch solche Dinge planen.

Zu wenig Elterngeld – Berechnung der Gesamtsumme

Viele Eltern wundern sich, wenn sie die Berechnung ihres Elterngeldes prüfen. Wieso ist ihr Netto hier auf einmal anders als das auf dem Gehaltsnachweis? Es liegt an dem Begriff Elterngeldnetto. Er verführt dazu, zu glauben, man rede vom selben Netto.

Elterngeldnetto ergibt sich aber aus der Differenz von Gehalt minus Sozialversicherungen. Ebenfalls abgezogen werden Steuern sowie der sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrag. Weil es sich bei all dem nur um Pauschalen handelt, ergibt das Elterngeldnetto eine andere Summe als die, welche Ihnen vertraut ist.

Tipp

Das Elterngeldnetto wird danach noch mit der Elterngeldersatzrate multipliziert. Sie entscheidet letztlich, ob Sie zu wenig Elterngeld beziehen werden. Vereinfacht lautet die Rechnung so:

Elterngeldbrutto minus Pauschalen = Elterngeldnetto Elterngeldnetto mal Elterngeldersatzrate = Elterngeldgesamtsumme

Tipp 2 – Rechtzeitig viel dazuverdienen!

Stocken Sie schon vor der Geburt kräftig auf, dann bekommen Sie hoffentlich nicht zu wenig Elterngeld. Nachher werden Sie nur noch wenig Zeit zum Arbeiten haben – und dürfen es auch nur in begrenztem Umfang. Arbeiten Sie nämlich mehr als 30 Stunden pro Woche, verlieren Sie den Anspruch auf Elterngeldzahlung.

Zu wenig Elterngeld – Dauer des Bezuges

Zu wenig Elterngeld hängt auch davon ab, welches der beiden Modelle Sie wählen, nach denen sich die Bezugsdauer entscheidet. Im ersten Modell betreut ein Partner das Kind ein ganzes Jahr. Verlängern darf der Partner um zwei Monate. Macht insgesamt 14 Monate, was auch bei Alleinerziehenden die übliche Dauer ist.

Tipp 3 – Verlängern Sie Elterngeldzeit und kassieren Sie länger!

Nutzen Sie Ihre Chance, als Familie zwei Monate länger Geld zu beziehen. Ihr Partner verbringt mehr Zeit mit dem Kind, der Familie tut das auch gut, ohne dass Ihr Partner um den Job fürchten muss. Eine so kurze Zeit akzeptieren viele Arbeitgeber auch bei wichtigen Mitarbeitern.

Das andere Modell nennt sich Elterngeld Plus. Es dauert doppelt so lange wie das Basiselterngeld. Dafür gibt es im Monat weniger Geld – weil über eine längere Zeit gefördert wird. Eine Kombination aus beiden Modellen ist möglich.

Ist Weiterarbeiten möglich?

Ja. Verhindern Sie, dass Sie zu wenig Elterngeld beziehen, indem Sie hinzuverdienen! Sie können Teilzeit arbeiten, im Nebenjob oder selbstständig. Allerdings darf die Tätigkeit 30 Stunden nicht überschreiten und Sie nicht von der Betreuung abhalten. Zudem wird beim Basiselterngeld Ihr Lohn verrechnet. Nicht so beim Elterngeld Plus!

Basiselterngeld

12 Monate Elterngeld (auf 14 Monate verlängerbar)
Zeitraum unter den Eltern aufteilbar
ein Elternteil kann allein höchstens 12 Monate in Anspruch nehmen
bis 30 Stunden darf nebenher gearbeitet werden
Lohn wird mit Elterngeld verrechnet

Elterngeld Plus

kann doppelt so lange bezogen werden wie Basiselterngeld
halb so hoch wie Basiselterngeld
Nebentätigkeiten sind möglich und Lohn wird nicht verrechnet

Tipp 4 – Anrechnungsfrei hinzuverdienen bei Elterngeld Plus

Wählen Sie also Elterngeld Plus, dürfen Sie anrechnungsfrei hinzuverdienen. Natürlich ist auch hier noch zu wenig Elterngeld möglich. Rechnen Sie aber clever, kann sich das für Sie lohnen. Ein Elterngeldrechner hilft bei der Planung! Diesen finden Sie im Internet auf verschiedenen Webseiten. Eine sehr genaue Darstellung verschafft Ihnen realistische Vorstellungen von Ihren Möglichkeiten.

Fehlt das eigene Einkommen? So wird gerechnet:

Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf den Sockelbetrag von 300 Euro behalten, hinzu kommt das ALG I. Ebenso behalten dürfen den Sockelbetrag alle Menschen ohne reguläres Gehalt, etwa Hausfrauen, Azubis, Studenten.

Anders ist das bei ALG II, auch Hartz IV genannt. Hier wird alles angerechnet. Gerichte haben bisher diese umstrittene Praxis immer für rechtmäßig erklärt. (Beispiel: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. März 2013, Aktenzeichen L 6 AS 62311)

Ob angerechnet oder nicht, zu wenig Elterngeld ist der Sockelbetrag allemal. Deshalb sollten alle, für die es infrage kommt, weitere staatliche Unterstützung suchen. Schon dann, wenn Sie den Kinderwunsch fest einplanen, lohnt sich die Information bei den Ämtern.

Tipp 5 – Staatliche Unterstützung holen

Beziehen Sie zu wenig Elterngeld, kann es mit anderen staatlichen Leistungen kombiniert werden. Das betrifft etwa Wohngeld oder auch Mietzuschuss. Studenten erhalten BAföG weiter, sofern sie Ihr Studium nicht unterbrechen. Die Elterngeldstelle gibt Ihnen gern weitere Tipps! Ebenso ist die Elterngeldstelle natürlich für die Antragstellung da. Sie finden die für Sie zuständige Elterngeldstelle häufig im Bezirksamt Ihres Wohngebietes.

Achtung!

Zu wenig Elterngeld: Sonderfall Selbstständige?

Selbstständige können ebenfalls verhindern, dass sie später zu wenig Elterngeld beziehen. Denken Sie an offene Rechnungen, die Sie baldmöglichst eintreiben. Verringern Sie Ihre Ausgaben, dann erhöhen sich Ihre Einnahmen. Auch hier gilt: Je mehr Einkommen, desto höher später die Zahlung.

Tipp 6 – Einmalzahlungen umlegen

Alle Einmalzahlungen an Angestellte fallen hingegen aus der Rechnung heraus. Ihr Weihnachtsgeld erhöht also die Elterngeldzahlung nicht! Was tun? Vielleicht lässt Ihr Arbeitgeber sich darauf ein, die Zahlung umzulegen. Erhalten Sie die Summe über das Jahr verteilt, dann ist es keine Einmalzahlung mehr und führt zu mehr Geld in der Elternzeit. Denken Sie als Eltern auch an Urlaubsgeld, Abfindungen und Prämien!

Tipp 7 – Fehler bei der Berechnung! Was tun?

Immer wieder landen Streitfälle vor dem Bundessozialgericht, denn Fehler in den Berechnungen lassen sich nicht vermeiden. Häufig bekommen junge Eltern beim Bundessozialgericht recht. So weit müssen Sie aber nicht gehen. Sind Sie der Meinung, dass die Berechnungen fehlerhaft sind, legen Sie Widerspruch ein! Das Bundessozialgericht ist nur der letzte Weg – und ein Anwalt teuer.

Achtung!

Fehler bei den Berechnungen des Elterngeldes können passieren. Der Weg vor Gericht sollte aber nur der letzte Ausweg sein. Sind Sie der Meinung, Ihr Elterngeld ist falsche berechnet worden, legen Sie Widerspruch ein.

Tipp 8 – Kredit bei Engpässen

Trotz bester Planung und lückenloser Organisation kann es zu finanziellen Engpässen kommen. Hilfreich ist hier ein günstiger Kleinkredit. Er hilft unkompliziert, denn er ist rasch verfügbar und auch rasch zurückgezahlt. Bedenken Sie die Folgen einer möglichen Überschuldung – nutzen Sie Vergleichsrechner online, um realistisch einschätzen zu können, ob ein Kleinkredit für Sie infrage kommt.

Zu wenig Elterngeld muss nicht sein!

Zu wenig Elterngeld macht sich spätestens dann schmerzhaft bemerkbar, wenn der Nachwuchs da ist. Gute Planung beginnt deshalb schon lange vorher! Zwar gibt es immer viele Dinge zu bedenken, weshalb manche werdende Eltern das Elterngeld schlicht vergessen. Planen Sie deshalb frühzeitig, möglichst von Beginn der Schwangerschaft an. Denn nur eine finanziell entspannte Familie kann mit ihrem Baby eine unbeschwerte Zeit verbringen!

Michael Hartmann

View Comments

Recent Posts

Immobilienfinanzierung: Mit einem Immobilienkredit zum Traumhaus

Obwohl die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren in die Höhe geschnellt sind, ist die Nachfrage…

2 Jahren ago

Nebenbei Geld verdienen im Internet – so geht’s

Nebenbei Geld verdienen ist durchaus möglich. Möchten Sie vielleicht Ihre Darlehensrückzahlung beschleunigen oder generell Ihre…

3 Jahren ago

Faire Kredite im hohen Alter: So findet man sie

Wer sich gut fühlt und für die Zukunft plant, der erwartet auch, dass ihm alle…

3 Jahren ago

Kredit trotz Insolvenz – ist das möglich?

Mehrere tausend Unternehmen gehen jährlich in Insolvenz, doch auch Privatpersonen sind immer wieder betroffen. Können…

3 Jahren ago

Selbstständig machen ohne Eigenkapital? Mit den richtigen Tipps gar kein Problem

Sie wollen sich selbstständig machen, haben eine überzeugende Geschäftsidee, wissen aber nicht, ob Sie das…

3 Jahren ago

Ein guter Start durch Kooperation: Schufa unterstützt den neuen Glücksspielstaatsvertrag

Am 01. Juli 2021 war es soweit: Der neue Glücksspielstaatsvertrag (Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüStV 2021)) ist deutschlandweit…

3 Jahren ago