Zu wenig Elterngeld – das ist für Mütter und Väter ärgerlich. Wenn man jeden Cent umdrehen muss, um über die Runden zu kommen, wird die Freude am Baby rasch getrübt. Deshalb sollten Sie frühzeitig etwas dagegen tun. Sie können die Zahlung dann noch positiv beeinflussen – am besten schon beim Kinderwunsch oder während der Schwangerschaft.
Elterngeld unterstützt Sie zu Hause. Egal, ob Mütter oder Väter: Das Geld soll Ihren Verdienstausfall ausgleichen. Es ist also nicht dasselbe wie Kindergeld! Zudem bekommt es nicht jeder: Eine der Voraussetzungen lautet, dass Sie persönlich die Betreuung übernehmen. Ihr Einkommen in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt ist die Grundlage für die Berechnung Ihres Elterngeldes.
Natürlich kann nur der aufstocken, der auch Anspruch auf die Zahlung hat. Deshalb zunächst die Klarstellung: Staatliche Förderung für die Elternzeit bekommen Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen:
Zu wenig Elterngeld kann auch die Folge von Fehlern bei der Organisation sein. Vergessen Sie etwa, beim Arbeitgeber Elternzeit zu beantragen, kann das fatale Folgen haben, denn nur mit Elternzeit erhalten Sie auch Zahlungen!
Der sogenannte Sockelbetrag von 300 Euro ist der geringste Satz – weniger geht nicht. Diesen Sockelbetrag erhalten alle, die in den letzten 12 Monaten kein oder kein ausreichendes eigenes Einkommen hatten. Hausfrauen oder Hausmänner etwa zählen dazu. Das ist natürlich viel zu wenig Elterngeld, sollte es dabei bleiben. Wie Sie aufstocken können, erfahren Sie weiter unten.
Doch auch nach oben gibt es eine Grenze. Maximal bekommen Sie 1.800 Euro. Egal, wie viel Sie verdienen, irgendwann ist Schluss. Die Regel, je mehr Netto vor der Geburt, desto höher die Zahlung, ist also nur innerhalb dieses Rahmens korrekt. Spitzenverdiener über 500.000 Euro (Ehepaare) bzw. 250.000 Euro (Alleinerziehende) erhalten nichts.
Auf jeden Fall lohnt sich die Überlegung, in eine andere Steuerklasse zu wechseln. Sie betrifft denjenigen, der sich überwiegend um das Baby kümmern wird. In Steuerklasse III zum Beispiel zahlen Sie sehr wenig Abgaben, sodass sich Ihr Netto erhöht. Das führt im Anschluss auch zu mehr Geld!
Viele Eltern wundern sich, wenn sie die Berechnung ihres Elterngeldes prüfen. Wieso ist ihr Netto hier auf einmal anders als das auf dem Gehaltsnachweis? Es liegt an dem Begriff Elterngeldnetto. Er verführt dazu, zu glauben, man rede vom selben Netto.
Elterngeldnetto ergibt sich aber aus der Differenz von Gehalt minus Sozialversicherungen. Ebenfalls abgezogen werden Steuern sowie der sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrag. Weil es sich bei all dem nur um Pauschalen handelt, ergibt das Elterngeldnetto eine andere Summe als die, welche Ihnen vertraut ist.
Stocken Sie schon vor der Geburt kräftig auf, dann bekommen Sie hoffentlich nicht zu wenig Elterngeld. Nachher werden Sie nur noch wenig Zeit zum Arbeiten haben – und dürfen es auch nur in begrenztem Umfang. Arbeiten Sie nämlich mehr als 30 Stunden pro Woche, verlieren Sie den Anspruch auf Elterngeldzahlung.
Zu wenig Elterngeld hängt auch davon ab, welches der beiden Modelle Sie wählen, nach denen sich die Bezugsdauer entscheidet. Im ersten Modell betreut ein Partner das Kind ein ganzes Jahr. Verlängern darf der Partner um zwei Monate. Macht insgesamt 14 Monate, was auch bei Alleinerziehenden die übliche Dauer ist.
Nutzen Sie Ihre Chance, als Familie zwei Monate länger Geld zu beziehen. Ihr Partner verbringt mehr Zeit mit dem Kind, der Familie tut das auch gut, ohne dass Ihr Partner um den Job fürchten muss. Eine so kurze Zeit akzeptieren viele Arbeitgeber auch bei wichtigen Mitarbeitern.
Das andere Modell nennt sich Elterngeld Plus. Es dauert doppelt so lange wie das Basiselterngeld. Dafür gibt es im Monat weniger Geld – weil über eine längere Zeit gefördert wird. Eine Kombination aus beiden Modellen ist möglich.
Ja. Verhindern Sie, dass Sie zu wenig Elterngeld beziehen, indem Sie hinzuverdienen! Sie können Teilzeit arbeiten, im Nebenjob oder selbstständig. Allerdings darf die Tätigkeit 30 Stunden nicht überschreiten und Sie nicht von der Betreuung abhalten. Zudem wird beim Basiselterngeld Ihr Lohn verrechnet. Nicht so beim Elterngeld Plus!
Wählen Sie also Elterngeld Plus, dürfen Sie anrechnungsfrei hinzuverdienen. Natürlich ist auch hier noch zu wenig Elterngeld möglich. Rechnen Sie aber clever, kann sich das für Sie lohnen. Ein Elterngeldrechner hilft bei der Planung! Diesen finden Sie im Internet auf verschiedenen Webseiten. Eine sehr genaue Darstellung verschafft Ihnen realistische Vorstellungen von Ihren Möglichkeiten.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf den Sockelbetrag von 300 Euro behalten, hinzu kommt das ALG I. Ebenso behalten dürfen den Sockelbetrag alle Menschen ohne reguläres Gehalt, etwa Hausfrauen, Azubis, Studenten.
Anders ist das bei ALG II, auch Hartz IV genannt. Hier wird alles angerechnet. Gerichte haben bisher diese umstrittene Praxis immer für rechtmäßig erklärt. (Beispiel: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. März 2013, Aktenzeichen L 6 AS 623⁄11)
Ob angerechnet oder nicht, zu wenig Elterngeld ist der Sockelbetrag allemal. Deshalb sollten alle, für die es infrage kommt, weitere staatliche Unterstützung suchen. Schon dann, wenn Sie den Kinderwunsch fest einplanen, lohnt sich die Information bei den Ämtern.
Beziehen Sie zu wenig Elterngeld, kann es mit anderen staatlichen Leistungen kombiniert werden. Das betrifft etwa Wohngeld oder auch Mietzuschuss. Studenten erhalten BAföG weiter, sofern sie Ihr Studium nicht unterbrechen. Die Elterngeldstelle gibt Ihnen gern weitere Tipps! Ebenso ist die Elterngeldstelle natürlich für die Antragstellung da. Sie finden die für Sie zuständige Elterngeldstelle häufig im Bezirksamt Ihres Wohngebietes.
Alle Einmalzahlungen an Angestellte fallen hingegen aus der Rechnung heraus. Ihr Weihnachtsgeld erhöht also die Elterngeldzahlung nicht! Was tun? Vielleicht lässt Ihr Arbeitgeber sich darauf ein, die Zahlung umzulegen. Erhalten Sie die Summe über das Jahr verteilt, dann ist es keine Einmalzahlung mehr und führt zu mehr Geld in der Elternzeit. Denken Sie als Eltern auch an Urlaubsgeld, Abfindungen und Prämien!
Immer wieder landen Streitfälle vor dem Bundessozialgericht, denn Fehler in den Berechnungen lassen sich nicht vermeiden. Häufig bekommen junge Eltern beim Bundessozialgericht recht. So weit müssen Sie aber nicht gehen. Sind Sie der Meinung, dass die Berechnungen fehlerhaft sind, legen Sie Widerspruch ein! Das Bundessozialgericht ist nur der letzte Weg – und ein Anwalt teuer.
Trotz bester Planung und lückenloser Organisation kann es zu finanziellen Engpässen kommen. Hilfreich ist hier ein günstiger Kleinkredit. Er hilft unkompliziert, denn er ist rasch verfügbar und auch rasch zurückgezahlt. Bedenken Sie die Folgen einer möglichen Überschuldung – nutzen Sie Vergleichsrechner online, um realistisch einschätzen zu können, ob ein Kleinkredit für Sie infrage kommt.
Zu wenig Elterngeld macht sich spätestens dann schmerzhaft bemerkbar, wenn der Nachwuchs da ist. Gute Planung beginnt deshalb schon lange vorher! Zwar gibt es immer viele Dinge zu bedenken, weshalb manche werdende Eltern das Elterngeld schlicht vergessen. Planen Sie deshalb frühzeitig, möglichst von Beginn der Schwangerschaft an. Denn nur eine finanziell entspannte Familie kann mit ihrem Baby eine unbeschwerte Zeit verbringen!
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