elternunabhaengiges-bafoeg
Zahlreiche Studierende und Schüler stellen einen BAföG-Antrag, um sich während ihrer Ausbildungszeit mit BAföG fördern zu lassen. In den meisten Fällen spielt das Einkommen der Eltern bei dem Antrag eine wesentliche Rolle.
Doch auch elternunabhängiges BAföG ist möglich. Worum es sich dabei handelt, wer sich fördern lassen kann und in welcher Höhe, erfahren Sie hier.
Die Abkürzung BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, auch die Förderung heißt BAföG. Mit BAföG fördert der Staat die Ausbildung von Schülern und Studierende (Bachelor- und Masterstudium) in Deutschland.
Wer in Schule oder Studium die Leistungen erhalten möchte, muss beim zuständigen BAföG-Amt einen Antrag stellen. Dieses prüft anschließend, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, aus dem sich der Anspruch ergibt. Ist das der Fall, zahlt das Amt die Leistungen direkt an den Antragsteller aus.
Es gibt elternabhängiges und elternunabhängiges BAföG. Doch was haben die Eltern mit der Förderung ihrer Kinder zu tun? Die Antwort: BAföG ist eine familienabhängige Förderung, zudem sind Ehe- oder Lebenspartner sowie die Eltern unterhaltspflichtig. Wenn jemand einen BAföG-Antrag stellt, prüft das BAföG-Amt folgende Faktoren in der genannten Reihenfolge:
Besitzt der Antragsteller also weder ein ausreichendes Einkommen noch ein Vermögen, prüft das Amt zunächst die Einkommensverhältnisse des eventuell vorhandenen Ehe- oder Lebenspartners und anschließend der Eltern.
Viele Schüler und Studierende im Bachelor- und Masterstudium sind allerdings unverheiratet und leben nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Daher liegt der Fokus im BAföG-Antrag meist auf den Eltern.
In einigen Fällen ist es möglich, Antragsteller unabhängig vom Einkommen ihres Vaters und ihrer Mutter mit Leistungen zu fördern. Dann handelt es sich um elternunabhängiges BAföG. Elternunabhängiges BAföG ist bei Schülern und Studenten begehrt, weil es die Antragstellung deutlich vereinfacht.
Das gilt besonders, wenn sich die Eltern weigern, ihre Kinder in der Ausbildung finanziell zu unterstützen. Elternunabhängiges BAföG ist auch gesetzlich geregelt: Zu finden sind die Texte in § 11 Abs. 3 BAföG.
Elternunabhängiges BAföG wird nur in Ausnahmefällen bewilligt. Als Voraussetzungen gelten folgende Möglichkeiten:
Um sich die Zeit für elternunabhängiges BAföG anrechnen zu lassen, muss sie zwischen dem 18. Geburtstag und dem Beginn der Ausbildungszeit liegen. Zu Beginn der BAföG-geförderten Ausbildung darf die Altersgrenze von 30 Jahren vom Antragsteller zudem nicht überschritten sein.
Eine Ausnahme gilt für Studenten, die ihren Master in einem Masterstudium machen möchten. Für angehende Master darf der Beginn der BAföG-geförderten Ausbildungszeit bis zur Altersgrenze von 35 Jahren liegen.
Die Erwerbstätigkeit kann am Stück oder abschnittsweise abgeleistet worden sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit handelte. Darunter fallen auch Wehr-, Zivil- und Bundesfreiwilligendienste sowie ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr. Ausbildungen und Ferienjobs sind nicht anrechenbar.
Darüber hinaus lassen sich folgende Zeiten anrechnen, sofern entsprechende Leistungen bezogen wurden und Nachweise vorhanden sind:
Von Bedeutung ist die Höhe des Einkommens. Während der fünfjährigen Erwerbstätigkeit muss ein Mindestbetrag verdient worden sein, damit sich die Zeit anrechnen lässt. Bei Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigungen sollten es mindestens 120 Prozent des jeweils geltenden BAföG-Bedarfssatzes für Studierende (brutto) gewesen sein. Eine Ausnahme stellen nur die in der vorherigen Stichwortliste genannten Zeiten dar, hier sind es nur 100 Prozent.
Jeder, der seine allgemeine Hochschulreife auf dem Abendgymnasium oder Kolleg nachholen möchte, bekommt grundsätzlich elternunabhängiges BAföG, sofern ein BAföG-Antrag gestellt wird. Das heißt aber nicht, dass das anschließende Studium ebenfalls mit dieser BAföG-Art gefördert wird. Außerdem gibt es elternunabhängiges BAföG nach einem BAföG-Antrag für:
Nur in seltenen Fällen erhalten Schüler und Studierende ab der Altersgrenze von 30 Jahren noch BAföG. Dann handelt es sich aber immer um elternunabhängiges BAföG. Ähnliches gilt für Master-Studierende im Masterstudium: Die Altersgrenze für angehende Master liegt bei 35 Jahren. Eine der folgenden Voraussetzungen muss gelten:
Studium folgt unverzüglich auf die allgemeine Hochschulreife (zweiter Bildungsweg) Persönliche/Familiäre Hinderungsgründe, zum Beispiel die Kindererziehung Einschneidende Veränderung persönlicher Verhältnisse, zum Beispiel Bedürftigkeit aufgrund Todesfall Weiterführende Hochschulausbildung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BAföG, unverzüglich nach Erreichen der Zugangsvoraussetzungen:
Hier lohnt es sich, sich im BAföG-Amt zu erkundigen.
Ist der elterliche Aufenthaltsort unbekannt, können die Kinder keinen Unterhalt erwarten. Notwendig ist allerdings, dass der Antragsteller beglaubigt, den Aufenthaltsort nicht zu kennen.
Dieser Fall ist selbsterklärend.
Es gibt keinen expliziten Antrag für elternunabhängiges BAföG. Antragsteller reichen daher denselben Antrag wie andere Schüler und Studenten ein. Die Prüfung, ob elternunabhängiges BAföG möglich ist, übernimmt das BAföG-Amt automatisch bei jedem Antragsteller. Allerdings müssen alle Nachweise lückenlos vorhanden sein. Sofern der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist, sollte dies dem Amt aber direkt mitgeteilt werden.
Ämter zahlen elternunabhängiges BAföG in derselben Höhe aus wie “normales BAföG”. Die maximale Förderungshöhe beträgt für Studenten aktuell 735 Euro und für Schüler 708 Euro pro Monat. Hinzu kommt ein Zuschuss für die Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 86 Euro. (Stand Dezember 2018)
Hier gibt es eine Übereinstimmung mit dem regulären BAföG: Studenten müssen nach einer bestimmten Zeit des Studierens Leistungsnachweise erbringen. Schüler, die ihr Abitur auf dem zweiten Bildungsweg machen, geben hingegen keine Leistungsnachweise ab. Allerdings kann das Abendgymnasium oder Kolleg das BAföG-Amt über zu hohe Fehlzeiten informieren.
Auch in diesem Fall stimmen elternabhängiges und elternunabhängiges BAföG überein. Entscheidend ist die gewählte Art der Ausbildung. Bei einem Studium handelt es sich oft um Regelstudienzeiten. Gründe, weshalb der BAföG-Anspruch erlöschen kann, sind:
Genau wie das reguläre BAföG muss elternunabhängiges BAföG zurückgezahlt werden. Dabei gelten folgende Bedingungen:
Wer keinen Anspruch auf elternabhängiges oder elternunabhängiges BAföG hat, muss dennoch nicht gleich Vollzeit-jobben gehen, um die Ausbildung zu finanzieren. In zahlreichen Fällen kann der Schüler oder Student ein Stipendium ergattern. Dazu muss dieser in der Regel einen speziellen Antrag auf die Förderung stellen.
Viele Schüler und Studierende arbeiten auch nebenbei, zu Beispiel in einem 450-Euro-Job. Reicht das Geld dann noch immer nicht, lohnt es sich, sich über einen Kredit zu informieren. Oftmals gibt es günstige und faire Angebote, um die Zeit der Ausbildung finanziell zu überbrücken.
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