Ein Gründungszuschuss erleichtert jenen den Start in die berufliche Selbstständigkeit, die vor der Existenzgründung stehen. Jeder, der ALG I bezieht, kann diese mehrmonatige Förderung beantragen. Damit ist der rasche Weg aus der Arbeitslosigkeit frei, vor allem bei tragfähiger Geschäftsidee. Leider ist die Sache nicht ganz so einfach: Denn für den Gründungszuschuss benötigt man noch weitere Voraussetzungen.
Das Ziel der Existenzgründung besteht in der Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit. Damit zugleich auch in der Beendigung der Arbeitslosigkeit – wer sich selbstständig seinen Lebensunterhalt verdienen kann, so das Kalkül, braucht kein Arbeitslosengeld mehr. Fördermittel vom Staat helfen also, bald wieder auf eigenen Füßen zu stehen.
Dennoch starten immer wieder Menschen erfolgreich durch. Vor allem kleinere Unternehmer können von aktuellen Entwicklungen profitieren. Das liegt daran, dass Viele bei der Existenzgründung unternehmensnahe Dienstleistungen bieten. Und die haben besonders gute Zukunftsaussichten, denn die Branche wächst.
Weil Sie nun als Neuling oft nicht überblicken können, ob Ihr Geschäftsmodell tragen wird, redet jemand ein Wörtchen mit: Ihr Sachbearbeiter prüft genau, bevor er Ihnen einen Gründungszuschuss gewährt.
Diese Förderung der Agentur für Arbeit können alle Gründer beantragen, die ALG I beziehen. Bezieher von ALG II hingegen erhalten für ihre Existenzgründung das sogenannte Einstiegsgeld. Dieses Fördermittel ist an andere Voraussetzungen geknüpft, zudem entscheidet der Sachbearbeiter beim Einstiegsgeld frei über die Höhe der Förderung.
Beim Gründungszuschuss hingegen steht die Höhe fest. Und obwohl es keinen rechtlichen Anspruch auf diese Fördermittel gibt, können Sie als Gründer selbst etwas dafür tun, Ihre Chancen auf einen Gründungszuschuss zu erhöhen.
Weitere Voraussetzungen betreffen praktische Dinge, die sich aus der Antragstellung ergeben. Dazu gehört der Nachweis, dass Ihre Geschäftsidee auch trägt. Diese sogenannte Tragfähigkeitsbescheinigung ist unabdingbar – ohne sie geht gar nichts.
Doch auch, wenn Sie etwa ohne Businessplan beim Sachbearbeiter auftauchen, kann es Probleme geben. Es ist wahrscheinlich, dass Ihr Sachbearbeiter Sie zunächst einmal in ein Seminar zum Thema Businessplan schickt.
Das darf er, wenn er der Meinung ist, dass sonst Ihr Erfolg als Gründer gefährdet ist. Und dann gewährt er Ihnen gewiss auch keinen Gründungszuschuss!
Stellen Sie deshalb frühzeitig ein paar wichtige Überlegungen an. Was können und wollen Sie riskieren? Wie steht es mit Ihrer persönlichen Eignung für die angestrebte Tätigkeit? Wie kommen Sie mit Krisen zurecht, die unweigerlich auch auf Sie zukommen?
All das gehört zu der Frage, ob Sie sich für eine selbstständige Tätigkeit eignen. Zudem hat ein Angestelltenverhältnis immer Vorrang. Das ändert sich erst, wenn Sie sich voraussichtlich als Selbstständiger finanzieren können. Schließlich sollen Sie raus aus dem Arbeitslosengeld.
Genauso kritisch wird der Sachbearbeiter Sie und Ihre Idee hinterfragen. Entscheidend ist hier neben der guten Geschäftsidee also, wie Sie sich ihm präsentieren. Je mehr Sie vorarbeiten, desto mehr Wissen können Sie präsentieren. Das kommt an, denn es zeugt von Überlegtheit und Branchenkenntnis.
Fließen hier auch schon konkrete Überlegungen zur Preisgestaltung ein, sind Sie auf dem richtigen Weg!
Eine zweite Förderphase mit Arbeitslosengeld kann sich anschließen, wenn der Sachbearbeiter das bewilligt. Diese zweite Phase geht über neun Monate. Sie bekommen wieder Arbeitslosengeld I plus die 300 Euro.
Allerdings müssen Sie nun schon eine gesteigerte selbstständige Tätigkeit nachweisen. Dazu reichen Sie eine Übersicht ein, die Ihre Tätigkeit der letzten Monate verdeutlicht. Vor allem brauchen Sie eine detaillierte Einnahmen und Ausgaben Liste. Erst, wenn das Amt Ihnen die hauptberufliche Tätigkeit abnimmt, erhalten Sie bei Bedarf weitere Förderung.
Häufig kommt es zu Verwechslungen zwischen Gründungszuschuss und Einstiegsgeld. Das liegt daran, dass beide demselben Zweck dienen. Allerdings können Bezieher von Arbeitslosengeld I immer nur den Gründungszuschuss bekommen. Bezieher von ALG II hingegen bekommen Einstiegsgeld.
Melden Sie sich frühzeitig beim Sachbearbeiter. Das geht auch lange, bevor Sie Ihren Antrag stellen! Legen Sie dar, dass Sie Ihre Arbeitslosigkeit mithilfe der Selbstständigkeit beenden möchten. Bereiten Sie sich auf das Gespräch mit dem Sachbearbeiter ebenso vor wie auf ein Bewerbungsgespräch: Kommen Sie gut vorbereitet zum Termin.
Gut vorbereitet heißt: Lassen Sie sich beraten, und das schon im Vorfeld. Gehen Sie zu den Industrie- und Handelskammern oder zur Handwerkskammer. Die haben Gründeragenturen, welche auf solche Beratungen spezialisiert sind. Auch Gründermessen können sich lohnen – und später punkten Sie mit der erworbenen Sachkenntnis beim Sachbearbeiter.
Lassen Sie sich den Antrag vom Sachbearbeiter geben. Beachten Sie, dass ein Tag Arbeitslosigkeit zwischen Ihrer alten Tätigkeit und dem Antrag liegen sollte! Direkt aus der Arbeit heraus beantragen geht also nicht.
Sie legen bei: eine Stellungnahme von fachkundiger Stelle (Tragfähigkeitsbescheinigung) sowie weitere wichtige Anlagen, vor allem den Businessplan. Aber auch eine eventuell nötige Gewerbeanmeldung gehört mit dazu!
Er ist bei vielen Gründern äußerst unbeliebt. Zu Unrecht, denn er hilft, Stärken und Schwächen eines Konzepts zu erkennen. Im Grunde ist ein Businessplan nichts anderes als die Darlegung Ihrer Geschäftsidee.
Nur eben sehr detailliert: Sie beweisen damit nicht nur, dass die Idee sich vermutlich trägt. Sie zeigen auch, dass Sie die Sache gründlich durchdacht haben. Und vermutlich haben Sie bei Erstellen des Businessplans selbst ein paar Schwachstellen gefunden und ausgemerzt.
Eine realistische Einschätzung Ihrer Risiken und Chancen brauchen Sie dabei ebenso wie die Überlegung, inwieweit sich die Tätigkeit für Sie lohnt. Deshalb ist der Finanzplan ein Teil des Businessplans. Dabei müssen Sie rechnen: Stellen Sie Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Rechnen Sie alles ein, was vermutlich reinkommt. Weil Sie das vorher nicht wissen können, bleibt das eine Kalkulation. Hinzu kommt die Planung Ihres Kapitalbedarfs, und woher dieses kommen soll.
Schaffen Sie das nicht allein, wovon auszugehen ist, dann holen Sie sich Hilfe. Kurse gibt es zuhauf, eines der Schwerpunktthemen ist die Erstellung eines hieb- und stichfesten Finanzplans. Spätestens, wenn Sie mit Banken und Krediten zu tun haben werden, muss all das stimmig sein!
Ohne diese Bescheinigung erhalten Sie keinen Gründungszuschuss, denn sie bescheinigt Ihrer Idee die Tragfähigkeit. Wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen an Ihren Steuerberater. Auch die IHK oder die Handwerkskammer kann solche Bescheinigungen ausstellen. Weitere Anlaufpunkte finden Sie in Standeskammer oder auch Ihrem Unternehmensberater.
Dieser Gründungszuschuss soll Ihnen also den Start in die Selbstständigkeit ermöglichen, mehr nicht. Alles andere müssen Sie selbst meistern. Eine wichtige Frage lange nach dem Antrag ist immer auch, woher das benötigte Kapital kommen soll. Denn jeder Gründer braucht ein wenig Startkapital, und üppig ist der Gründungszuschuss nicht gerade.
Sollte zusätzlicher Finanzbedarf auftreten, oder klappt es mit dem Gründungszuschuss gar nicht, denken Sie alternativ über einen Kredit nach. Ein online Kreditrechner hilft Ihnen bei den Berechnungen. Er zeigt Ihnen nicht nur die Höhe der Raten an. Wie lange Sie Raten zahlen, wird ebenfalls deutlich – zudem erfahren Sie, wie hoch die Gesamtbelastung für Ihr Geschäft ist.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, sollte dann über die Selbstständigkeit nachdenken, wenn sein ehemaliger Beruf ihm nicht dieselben Chancen bietet. Zeichnet sich für den Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit ab, dass Sie Ihren Weg in der Selbstständigkeit einmal ohne staatliche Hilfe gehen, dann wird er Sie dabei unterstützen. Ein Gründungszuschuss gibt Ihnen die nötige finanzielle Sicherheit!
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