kreditschulden-nach-scheidung
Wer in der Ehe Kreditschulden macht, steht nach der Scheidung vor der Frage, wer für die gemeinsam erworbenen Außenstände aufkommt. Da rund jede dritte Ehe geschieden wird, ist das Thema Schulden bei Scheidung ein häufiges Problem.
Zumal die häufigsten gerichtlichen Streitigkeiten in Scheidungsverfahren monetärer Natur sind und neben Fragen zum Unterhalt oder der Aufteilung gemeinsam angeschaffter Vermögenswerte, auch die Kreditschulden aus einer Immobilienfinanzierung oder sonstigen Krediten einbeziehen. Fakt ist, dass die Verpflichtung gegenüber der Bank nicht mit der Scheidung endet.
Wer im Endeffekt hauptverantwortlich und damit zahlungsverpflichtet ist, wird in den meisten Fällen bereits im Kreditvertrag geregelt. Sicherlich möchten Sie bei der Kreditaufnahme nicht darüber diskutieren, wer im Fall der Fälle tilgt und die Verantwortung trägt.
Das ist verständlich, denken Sie doch beim Darlehen für Ihr Eigenheim nicht daran, dass die Ehe zerbrechen und einen Scherbenhaufen hinterlassen könnte. Doch wenn Sie zu unbedarft und leger an diese Problematik herangehen, wird es durch gemeinsame Schulden bei Scheidung generell zu einer unnötigen Streitigkeit kommen.
Konkret heißt das, dass Sie mit Ihrer Unterzeichnung des Vertrags alle Geschäftsbedingungen akzeptieren und sich zur sorgfältigen und vollständigen Tilgung der Verbindlichkeiten verpflichten. Auch nach einer Scheidung ändert sich nichts, so dass Sie an Ihre Unterzeichnung gebunden und zur vollständigen Übernahme der Kreditschulden verpflichtet sind. Gibt es einen Hauptkreditnehmer und einen Mitantragsteller, geht bereits aus der Bezeichnung hervor, wer in erster Linie für die Schulden nach einer Scheidung aufkommt und wer erst in zweiter Instanz haftbar ist.
Gleiches gilt auch, wenn Sie gemeinsame Schulden machen, wobei nur ein Partner Antragsteller und der zweite Partner Bürge für die Kreditschulden ist. Laut Vertrag zahlt der Hauptantragsteller, der gleichzeitig Vertragspartner der Bank und somit der Empfänger des Kredits ist.
Die Kreditschulden werden nach der Scheidung nicht gesplittet, so dass Sie die monatliche Tilgung wie vereinbart in einer Summe vornehmen und sich gegenüber dem Kreditgeber loyal verhalten müssen. Alle weiteren Regeln treffen Sie untereinander, wobei in den meisten Fällen für gemeinsame Schulden nach Scheidung eine hälftige Teilung vereinbart wird. Ausnahmen bestimmen die Regel, wenn Sie zum Beispiel als Hauptverdiener die dreifachen monatlichen Einkünfte haben und daher auch zwei Drittel der Kreditschulden tilgen sollten.
Wie bereits betont, handelt es sich bei einer derartigen Vereinbarung nach der Scheidung nicht um eine Änderung bei der Bank, sondern um eine interne Vertragsvereinbarung unter Ihnen. Sollte keiner der beiden Partner allein in der Lage sein, gemeinsame Schulden nach der Scheidung zu tilgen, lohnt sich im Regelfall die Veräußerung des Sachwertes, für den Kreditschulden gemacht wurden.
Bei Immobilien ist eine Vermietung möglich, auch wenn diese Entscheidung sicherlich der schwierigste und am wenigsten gewünschte Weg ist. Behalten Sie im Bezug auf Schulden nach Scheidung im Fokus, dass Sie gemeinsam haften, wenn Sie die Kreditschulden gemeinsam aufgenommen haben.
Bleibt die Partnerin mit den Kindern nach der Scheidung im Haus und der Ehemann zieht aus, kann die Vereinbarung über die Kreditschulden entsprechend getroffen werden. Wer den finanzierten Sachwert behält, sollte die Tilgung übernehmen und dabei fair vorgehen.
In der Realität und im Strudel der Emotionen gehen Streitigkeiten um gemeinsame Schulden nach einer Scheidung aber selten mit einem rationalen Ergebnis aus. Nur in einem Ehevertrag können Sie sich vor diesen Problemen schützen und neben der Tilgungsverpflichtung eines oder beider Partner nach der Scheidung, beispielsweise auch eine Veräußerung, die davon bestrittene Tilgung und Aufteilung des Überschusses schriftlich fixieren.
Während kleinere Kredite im Regelfall eine für beide Parteien zufriedenstellende Lösung ermöglichen, bereitet eine Immobilienfinanzierung Kopfzerbrechen. Derartig hohe und langfristige Kreditschulden stellen vor Herausforderungen, die eine gemeinsame und der Lebenssituation angepasste Regelung der Schulden nach der Scheidung erfordern. Gerade bei relativ frischen und noch 10 oder 20 Jahre laufenden Kreditschulden ist es eher selten möglich, dass ein Ehepartner im Haus wohnen und die Schulden nach der Scheidung tilgen kann.
Um eine Zwangsversteigerung und damit einen Verlust zu vermeiden, sind Vermietungen oder selbstständig durchgeführte Verkäufe für die Tilgung der Schulden nach der Scheidung ein Weg. Paare die über Immobilieneigentum verfügen und gemeinsame Kreditschulden gemacht haben, sollten das Vorgeben im Falle einer Scheidung umfassend besprechen und zur Lösung führen. Liegen die Emotionen und die Ehe in Scherben, sind rationale Gespräche über gemeinsame Schulden bei Scheidung kaum möglich.
Schließlich ist weder Ihnen noch Ihrem einst geliebte Partner geholfen, wenn Sie Ihr Haus verlieren, das Auto gepfändet wird oder im Zuge Ihrer Streitigkeiten Maßnahmen von Seiten der Bank ergriffen werden.
Bleiben Sie fair, auch nach der Scheidung und denken im Rahmen der Regelung von Kreditschulden daran, dass sich für die kreditgebende Bank durch Ihre veränderten Lebensumstände nichts ändert und Sie somit auch nicht aus der Pflicht gelangen, die Sie mit einem Vertrag eingegangen sind.
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