kreditvertrag
Wenn Sie einen Kredit beantragen, kommt es bei positivem Entscheid des Kreditgebers zu einer vertraglichen Vereinbarung. Der Kreditvertrag oder Darlehensvertrag wird schriftlich fixiert und von beiden Parteien unterzeichnet. Im Vertrag sind alle Vereinbarungen zum Kredit enthalten. Das bedeutet, dass die Kreditsumme, die Zinsen, die Tilgung, Möglichkeiten und Gründe für eine Kündigung sowie sämtliche Kreditnebenkosten enthalten sein müssen.
Ein rechtsgültiger Kreditvertrag enthält eine Widerrufsbelehrung, die fachlich, formell und juristisch richtig sein muss. Enthält der Widerruf Fehler, sind Sie ganz ohne anderweitige Vorkommnisse zur Vertragskündigung berechtigt und müssen dem Kreditgeber keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Auch wenn Sie das Geld dringend benötigen und den Vertrag auf den ersten Blick für korrekt und fair halten, sollten Sie ihn ausgiebig lesen und sich nicht nur mit den dick gedruckten Konditionen, sondern auch mit dem Kleingedruckten beschäftigen.
Der Kreditvertrag ist die schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kreditgeber, der Ihnen die beantragte Summe zur Verfügung stellt, und dem Kreditnehmer, der das Geld zu den vereinbarten Konditionen bekommt. Dieser Vertrag sichert Ihnen die Auszahlung des Kredit und ist für den Darlehensgeber ein Dokument, das ihm die Sicherheit für die Rückzahlung der geliehenen Summe gibt. Daher beinhaltet ein Kreditvertrag neben der Kreditsumme, den Zinsen und vertraglich vereinbarten Kreditkosten auch eine Belehrung, welche Kreditkosten entstehen, wenn Sie in Zahlungsverzug geraten oder Ihren Verpflichtungen als Kreditnehmer anderweitig nicht nachkommen.
Sind die Kreditnebenkosten zu hoch, zahlen Sie eine Gebühr für die Vermittlung oder enthält der Vertrag anderweitige, nicht korrekte Bestandteile, sollten Sie nicht unterzeichnen. Vor allem Verträge, die die Zahlung einer vorab zu entrichtenden Kreditgebühr beinhalten, sind Abzocke und laut Entscheidung des BGH ungültig.
Hier erfahren Sie, was im Kreditvertrag stehen muss und welche Informationen Sie zum Kredit bekommen und in schriftlicher Form zur Kenntnis nehmen müssen. Der Inhalt ist weitaus umfangreicher als Sie auf den ersten Blick denken. Zahlreiche Seiten mit Kleingedrucktem sind neben der Kreditsumme, den Zinsen und der Rückzahlungsweise enthalten. Unterzeichnen Sie einen Kreditvertrag nur, wenn er die Angaben beinhaltet, die im Vorfeld mit Ihnen besprochen und mit dem Kreditgeber vereinbart waren.
Nehmen Sie sich Zeit, prüfen die richtige Darstellung der Tilgungsmöglichkeiten, der Sollzinsen und Effektivzinsen, sowie den Sicherheiten und allen Angaben zur Verfügung des Kreditgebers, wenn Sie in Zahlungsverzug geraten. Auch der Punkt Vorfälligkeitsentschädigung inklusive der zu tilgenden Zinsen muss im Vertrag zu Ihrem Kredit enthalten und plausibel aufgeschlüsselt sein.
Der für Sie wichtigste Punkt ist sicherlich die Darstellung der Kreditsumme. Doch handelt es sich bei diesem Posten auf einem Kreditvertrag nur um eine der vielen Zahlen, die es zu prüfen und auf ihre Richtigkeit zu kontrollieren gilt. Weiter müssen alle Zinsen, der Sollzins und die Dauer seiner Bindung, aber auch der Effektivzins dargestellt werden. Der Sollzins oder auch Nominalzins gibt an, wie viele Zinsen ein Kreditnehmer dafür bezahlen muss, dass er einen Kredit aufnimmt. Der Effektivzins setzt sich aus den Belastungen des Sollzins und zusätzlich anfallender Kosten für den Kredit zusammen.
Die Gesamtsumme aus der Kreditsumme und sämtlichen Kreditnebenkosten muss als errechnetes Ergebnis im Kreditvertrag ersichtlich sein und zeigt auf, wie viel Sie im Endeffekt zurückzahlen und welcher Betrag außerhalb der eigentlichen Kreditsumme von Ihnen getilgt wird.
Hierbei handelt es sich bei jedem Kredit um einen sehr wichtigen Vertragspunkt. Haben Sie flexible Tilgungsmöglichkeiten oder ist die Rückzahlungsweise fest definiert und unabänderlich? Möchten Sie Sondertilgungen leisten, muss dieser Punkt in den Tilgungsmöglichkeiten integriert sein. Anderenfalls kann die Bank bei einer von Ihnen vorgenommenen Änderung der Rückzahlungsweise eine Entschädigung verlangen und einfordern, dass Sie die durch eine Sondertilgung oder frühzeitige Kündigung vor Vertragsablauf entstandenen Zinseinbußen auf Seiten der Bank tilgen.
Neben Ihrer Bonität und Ihrem Einkommen verlangt die Bank zusätzliche Sicherheiten. Diese sind Bestandteil im Kreditvertrag und werden deutlich gelistet. Wenn Sie zum Beispiel durch eine Versicherung oder einen Sachwert für Ihre zuverlässige Zahlung bürgen, dürfen Sie die laufenden Verträge so lange nicht kündigen, wie Sie den Kredit tilgen. Die Bank ist in diesem Fall der Empfänger der Leistung, sobald Sie den vertraglichen Vereinbarungen nicht nachkommen. Beim Sachwert, so zum Beispiel beim Kfz oder einem Haus als Sicherheit, wird die Bank zum vorübergehenden Eigentümer und besteht auf eine Eintragung in den Dokumenten.
Ob ein Kredit Abzocke oder ob der Kreditvertrag rechtens ist, entnehmen Sie der Aufschlüsselung der Kreditkosten. Der Sollzins, der Effektivzins und die Kreditsumme sind feste Bestandteile im Kreditvertrag. Vermittlungsgebühren sind seit 2014 verboten und dürfen von der Bank nicht gefordert werden. Doch einige Kreditgeber sind in diesem Punkt sehr kreativ. Finden Sie Beträge, die Sie zusätzlich zum Kredit und den Zinsen tilgen sollten, fragen Sie vor der Unterzeichnung vom Kreditvertrag nach. Vermittlungsgebühren werden nicht selten als Bearbeitungsgebühr oder Kreditprovision bezeichnet. Dahinter versteckt sich nichts als Abzocke, da es sich bei diesen verbotenen Mehrkosten um eine klassische Kreditgebühr und damit um eine vom BGH untersagte Forderung handelt.
Da mancher Kreditvertrag trotz BGH Urteil Zusatzkosten für das Darlehen enthält, möchten wir Ihnen diesen Punkt noch einmal ausführlich erläutern. Ein Kreditvertrag besteht in Puncto Kosten ausschließlich aus der Kreditsumme, den Zinsen in Form von Sollzins und Effektivzins sowie der Ankündigung von Gebühren, die Sie im Falle einer früheren Ablösung in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Alle anderen Kosten, egal unter welcher Bezeichnung sie im Kreditvertrag auftauchen, sind Abzocke und gehören nicht in einen seriösen Vertrag. Auch wenn Sie den Kredit bereits “in Sack und Tüten” haben und praktisch nur noch unterzeichnen müssen, sollten Sie im letzten Moment Abstand nehmen, wenn Sie eine Vermittlungsgebühr in Ihrem Vertrag erkennen.
Ehe Sie einen Kreditvertrag abschließen, erfragen Sie bei der Bank oder auf dem freien Finanzmarkt Ihre persönlichen Konditionen. Die ersten Informationen haben Sie sich bereits durch einen anonymen und einfachen Online Vergleich verschafft. Damit Ihr Interesse an den persönlichen Konditionen nicht zu einem die Bonität beeinträchtigenden Eintrag in der Schufa führt, erfragen Sie Ihre Zinsen im Bezug auf die Kreditsumme und Ihre Performance als Kreditnehmer durch eine Konditionsanfrage. Hier empfiehlt es sich, die Vordrucke der Finanzdienstleister nicht zu nutzen und zur Erfragung der Konditionen keinesfalls eine Unterschrift zu leisten. Beachten Sie, dass ein Konditionsangebot kostenfrei ist und Sie daher keine Rechnung erhalten dürfen.
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