Wenn Sie sich bei einer Bank Geld leihen, müssen Sie oftmals eine Sicherheit bieten. Der Grund: Das Kreditinstitut möchte das Risiko reduzieren, dass das Darlehen nicht zurückgezahlt wird. Daher fordern viele Banken, dass Kreditnehmer eine Lohnpfändung, die umgangssprachlich auch als Lohnabtretung bezeichnet wird, unterschreiben.
Wenn der Kredit aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten nicht zurückgezahlt wird, kann die Bank das Darlehen über das Gehalt eintreiben und somit die offenen Forderungen einholen.
Doch was verbirgt sich hinter den beiden Begriffen Lohnpfändung und Lohnabtretung genau? Wo sind die Unterschiede? Welche Einnahmen sind pfändbar und wie hoch ist der mögliche Betrag? Was bedeutet nicht pfändbares Einkommen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der folgende Ratgeber.
Der Begriff Lohnpfändung wird oft mit der Lohnabtretung in Verbindung gebracht. Doch es handelt sich hierbei um zwei verschiedene Verfahren. Wer die Unterschiede kennt, kann verhindern, dass die Gläubiger zu viel Geld erhalten, das der Kreditnehmer nicht zurück bekommt.
Kommt der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, können Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen gewisse Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen. Dazu zählt auch die Lohnpfändung. Dadurch geht ein Teil des Gehalts des Schuldners an die Gläubiger. Der Arbeitgeber gilt als “Drittschuldner”.
Bei der Lohnpfändung, die der Gläubiger direkt beim Arbeitgeber ansetzt, muss dem Schuldner ein bestimmtes Mindesteinkommen bleiben. Die genaue Höhe hängt davon ab, wie viele Personen unterhalten werden müssen, denn bei der Gehaltspfändung wird beispielsweise der Kindesunterhalt berücksichtigt.
Durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird ein Teil des Arbeitseinkommen gepfändet, sodass der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer nur ein nicht pfändbares Einkommen auszahlt. Für Gläubiger ist das eine wirkungsvolle Maßnahme, um die Geldforderung gegen den Schuldner durchzusetzen. Eine Pfändung, bei welcher das gesamte Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet wird, ist unzulässig. Er muss sich selbst oder seine Kinder weiterhin versorgen können.
Auch bei der Lohnabtretung wird dem Gläubiger der pfändbare Teil des Einkommens des Schuldners übertragen, falls er den Kredit nicht zurückzahlen kann. Es ist sozusagen eine Vorsorgemaßnahme, während die Lohnpfändung eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist. Der Gläubiger darf den pfändbaren Lohn nur mit einem Vollstreckungstitel pfänden lassen. Die Lohnpfändung wird dem Arbeitgeber von einem Gericht zugestellt.
Er kann, muss aber den Forderungen nicht nachkommen, denn manchmal wurde im Arbeitsvertrag die Lohnabtretung ausgeschlossen. In diesem Fall bleibt dem Gläubiger nur, vor Gericht eine Pfändung des Lohns zu erzielen. Dann ist der Arbeitgeber laut Gesetz dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil des Einkommens an den Gläubiger zu überweisen.
Die Berechnung erfolgt nach der Brutto- oder Nettomethode:
Bei der Bruttomethode werden die unpfändbaren Bezüge sowie obendrein die auf das Brutto-Gehalt zu zahlenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Das pfändbare Gehalt wird dadurch noch weiter verringert. Je höher die Bezüge sind, desto niedriger ist das pfändbare Einkommen.
Bei der Nettomethode werden die unpfändbaren Bezüge abgezogen und im Anschluss bei der Berechnung lediglich die vom Arbeitnehmer zu entrichtenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt, welche er auf das Bruttoeinkommen zahlen muss und die ohne die nicht pfändbaren Bezüge übrig bleiben. Der pfändbare Teil entspricht hier dem Betrag, der selbst dann zu pfänden wäre, wenn der Schuldner keine unpfändbaren Bezüge bekommen hätte.
Die Pfändungsfreigrenze ist erheblich davon abhängig, wie viele unterhaltspflichtige Personen es gibt. Eine gesetzliche Unterhaltspflicht kann nicht nur gegenüber den Kindern bestehen, sondern ebenso gegenüber dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner, den Eltern, Großeltern und Enkeln. Dies wird bei der Berechnung der Pfändungsgrenze berücksichtigt.
Allein mit der Begründung, dass der Lohn gepfändet wird, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht beenden bzw. den Arbeitnehmer nicht kündigen. Allerdings sieht es in der Probezeit anders aus, denn dann kann dem Arbeitnehmer ohne Begründung gekündigt werden oder ein befristetes Arbeitsverhältnis wird nicht verlängert.
Lassen Sie sich zudem über eine erwirkte Lohnpfändung eine Kopie vom Arbeitgeber ausstellen. Damit können Sie genau nachvollziehen, ob die Forderung berechtigt ist und ob die Höhe der Summe richtig ist. Bei einer unberechtigten oder zu hohen Forderung sollten Sie eine Klage beim Amtsgericht einreichen.
Nahezu jeder Kreditvertrag beinhaltet eine Lohnabtretung. Diese berechtigt den Gläubiger, den pfändbaren Anteil vom Gehalt einzuziehen, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Gläubiger, die über diese Lohnabtretung verfügen, brauchen den Lohn also nicht per Gerichtsbeschluss pfänden lassen. Die Lohnpfändung hingegen ist nicht ohne Gerichtsbeschluss möglich. Bei beiden Varianten gibt es ein nicht pfändbares Einkommen. Sowohl Lohnpfändung als auch Lohnabtretung erfolgen direkt beim Arbeitgeber, der den pfändbaren Teil des Einkommens an den Gläubiger abführt.
Ein nicht pfändbares Einkommen wird weiterhin an den Schuldner gezahlt. Damit wird gesetzlich sichergestellt, dass das Existenzminimum nach wie vor gedeckt ist, sodass der Arbeitnehmer nicht auf Unterstützung durch den Staat angewiesen ist und er dennoch den Unterhaltspflichten nachkommen kann.
Die Lohnpfändung kann grundsätzlich durch die Abzahlung der Schulden, den Vergleich oder eine Einleitung der Insolvenz beendet werden. Sofern keine vertraglichen Regelungen es anders vorsehen, ist die Lohnabtretung stets vor einer Gehaltspfändung zu bedienen, falls sie vor der Gehaltspfändung vereinbart war.
Dies heißt, dass der Betrag des Einkommens, welcher über der unpfändbaren Summe liegt, zunächst einmal an den Gläubiger ausgezahlt wird, der die Lohnabtretung offen gelegt hat. Im Anschluss wird der Gläubiger, der die Lohnpfändung beantragt hat, bedient.
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