Als Verbraucher sollten Sie wissen, welche Daten in der Auskunftei über Sie gespeichert sind und wie es um Ihre Schufa-Einträge bestellt ist. Spätestens wenn Sie einen Kredit beantragen, wird Ihre Bonität und damit der Blick auf die Schufa zu einer grundlegenden Voraussetzung.
Sind alle Schufa-Einträge korrekt, stimmen die Daten und wurden alte, bereits beglichene Verbindlichkeiten nach Ablauf der Speicherungsfrist gelöscht? Verlassen Sie sich nicht allein auf die Schufa, sondern behalten Sie Ihre Bonität im Blick und nutzen die Möglichkeit einer einmal pro Jahr kostenlosen Auskunft.
Wenn Sie im Zuge einer Kreditbeantragung auf Einträge in der Schufa hingewiesen werden, ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen und Sie stehen vor dem Problem, dass der Anfrage aufgrund Ihrer Daten nicht stattgegeben wird.
Es ist bekannt, das jeder zweite Verbraucher bei Prüfung seiner Schufa bemerkt, dass falsche oder längst abgegoltene Schufa-Einträge in der Auskunftei ersichtlich sind. Sie können und sollten die umgehende Löschung beauftragen und sich diesbezüglich mit den korrekten Daten umgehend bei der Schufa melden.
Die Schufa speichert zahlreiche Daten aller Bundesbürger. Dazu gehören sämtliche Adress- und Kontaktdaten, abgeschlossene Verträge mit Handyanbietern und Banken, Ratenzahlungsvereinbarungen, Kreditkarten und natürlich laufende Kredite. Aber auch Angaben zum Arbeitgeber, zu Umzügen und vielen Werten die als Geheimnis gehütet werden, sind in der Schufa hinterlegt.
Jeder Verbraucher weiß, dass die Schufa zahlreiche Daten über ihn sammelt und diese bei Anfrage durch Kreditgeber, Vermieter oder potenzielle Vertragspartner im Zuge einer Bonitätsprüfung bekannt gibt. Dabei beinhaltet die Auskunft der Schufa insgesamt zwei Teile sowie das Deckblatt mit den persönlichen Kontaktdaten.
Die für Dritte relevanten und im Rahmen einer Schufa Auskunft bekanntgegebenen Daten berufen sich ausschließlich auf die Kreditwürdigkeit. Dem Vertragspartner wird nicht offeriert, welche Schufa-Einträge vorliegen und wer die Eintragungen vorgenommen hat.
Viele Verbraucher gehen davon aus, dass der Schufa-Score anhand der persönlichen Daten durch die Auskunftei erhoben wird. Die eigenen Daten spielen zwar eine wichtige Rolle, sind aber nicht die einzigen Informationen, die die Schufa zur Erstellung der Kreditwürdigkeit abruft.
Der Schufa-Score basiert auf einer Einstufung in Risikogruppen, deren prozentuale Ausfallwahrscheinlichkeit beim Kredit anhand früherer Schufa-Einträge, der Zahlungsmoral des Verbrauchers und an statistischen Werten ermittelt wird. Ist der Score schlecht, sollten Sie Ihre Schufa-Einträge prüfen und in Erfahrung bringen, ob alte Eintragungen eine Löschung erfahren haben.
Ebenfalls im Bezug auf die Löschung sollten Sie Verbindlichkeiten prüfen, die nach ihrer Abgeltung die vorgeschriebenen drei Jahre gespeichert waren und nun aus den Informationen der Auskunftei gelöscht werden müssen. Wenn es um Ihren Kredit geht, spielt der Score eine übergeordnete Rolle und es ist daher wichtig, dass Sie alle Daten bei der Schufa im Blick behalten.
Bedenken Sie, dass zahlreiche Kreditkarten oder mehrere Konten pro Verbraucher den Schufa Score einschränken und Sie mit einem höheren Risiko bewerten. Diesbezüglich kann es sich lohnen, nicht benötigte Konten zu kündigen und sich von Kreditkarten zu lösen, die unnötig Daten über Sie speichern lassen und die letztendlich vermeidbare negative Schufa-Einträge nach sich ziehen.
Um eine Löschung bei der Schufa zu beantragen, fordern Sie zuerst die einmal im Jahr kostenlos erhältliche Auskunft Ihrer Daten an. Prüfen Sie Ihre Schufa nicht nur auf abgegoltene Eintragungen, sondern kontrollieren Sie Ihre Daten auch auf falsche Auskünfte.
Kein Vertragspartner darf strittige Forderungen bei der Schufa melden und auf diesem Weg für negative Schufa-Einträge sorgen. In der Realität ist es leider oftmals anders, so dass Sie als Verbraucher in der Verantwortung sind, sich eigenständig um die Kontrolle der Schufa zu kümmern und sofort zu reagieren, wenn Sie fehlerhafte oder ungültige Schufa-Einträge entdecken.
Prinzipiell gibt es unterschiedliche Fristen für die Löschung vorhandener Schufa-Einträge. Mahnbescheide und verspätet beglichene Forderungen bleiben drei Jahre nach ihrer Tilgung bestehen. Bei Kreditanfragen sind die Eintragungen ein Jahr gespeichert, aber nur drei Wochen für Dritte sichtbar.
Bei bestehenden Schulden ist eine Löschung ausgeschlossen, da Sie zuerst die Forderung begleichen und anschließend die drei Jahre Aufbewahrungsfrist beachten müssen. Um Ihre Schufa unter Kontrolle und im Blick zu haben, notieren Sie sich alle gespeicherten Daten zuzüglich der Frist, zu der die Eintragungen bei der Auskunftei gelöscht werden müssen.
In der Praxis zeigt sich, dass die Hälfte aller Schufa Eintragungen falsch sind oder dass Schufa-Einträge später als vorgegeben gelöscht werden. Als Verbraucher stehen Sie mit einer schlechten Schufa vor einem Problem, wenn Sie einen Kredit beantragen und die Daten der Schufa offenlegen müssen. Aus diesem Grund achten Sie stets darauf, dass die Schufa nur nachvollziehbare Informationen von Ihnen speichert und dass Sie Daten beanstanden, die grundlos oder falsch bei der Schufa gemeldet werden.
Ein gutes privates Finanzmanagement bewahrt Sie davor, durch Schufa-Einträge an Kreditwürdigkeit zu verlieren. Jeder Verbraucher ist bei der Schutzgemeinschaft zur Kreditsicherung gespeichert, so dass Sie beim Namen Schufa nicht zu einem mulmigen Gefühl neigen müssen. Da nicht alle in der Schufa hinterlegten Daten negativ sind, besteht kein Grund zur Sorge, wenn Sie als Verbraucher Schufa-Einträge erzeugen.
Wichtig ist, dass die über Sie hinterlegten Daten keinesfalls durch Zahlungsverzüge, Kreditschulden oder nicht eingehaltene Fristen für Verbindlichkeiten entstehen. In diesem Fall mindert sich Ihr Score-Wert und Sie müssen damit rechnen, dass die Einträge in der Auskunftei für eine Kredit Ablehnung, mindestens aber für höhere Zinsen bei Kreditbeantragungen sorgen.
Es wird empfohlen, Ihre Schufa auf negative Daten zu prüfen, ehe Sie Kredite beantragen oder eine Finanzierung anstreben. Abgegoltene Schufa-Einträge können Sie zur Löschung anmahnen. Als Verbraucher haben Sie jederzeit das Recht, Informationen von der Schufa anzufordern und Ihre Daten ausgehändigt zu bekommen.
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