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Dass man Steuerberater absetzen kann, erscheint logisch. Weil das Steuerrecht so kompliziert ist, möchten viele Arbeitnehmer, Freiberufler, Selbständige und Rentner ihre Steuererklärung nicht selbst machen, sondern beauftragen einen Steuerberater, den Mantelbogen und die eine oder andere Anlage auszufüllen. Dabei meinen viele, dass sie ohne weiteres den Steuerberater absetzen können. Schließlich haben Steuern und speziell die Einkommensteuer grundsätzlich mit dem Beruf zu tun und nicht mit privater Lebensführung.
Also, ein klarer Fall: Steuerberater beauftragen = Steuerberater absetzen? Hier täuschen sich viele. Tatsächlich ist es komplizierter. Denn die Steuererklärung hat sowohl berufliche als auch private Elemente. Daher können Steuerzahler leider nicht einfach so den Steuerberater absetzen. Hier informieren wir Sie darüber, welche Steuerberatungskosten Sie geltend machen können und was Sie dabei beachten sollten.
Zwar sind der Mantelbogen und die Anlagen der Steuererklärung für Arbeitnehmer in der Regel leicht auszufüllen, vor allem wenn diese über die entsprechende Steuersoftware verfügen. Aber wer Nebeneinkünfte hat oder zusätzlich Einkünfte aus Mieten oder Pachten erzielt, benötigt in vielen Fällen Steuertipps von Fachleuten.
Auch Selbständige, Gewerbetreibende, Freiberufler und Rentner überlassen ihre Steuererklärung oft den professionellen Steuerberatern, um bestmögliche Ergebnisse im Hinblick auf den Steuerbescheid zu erzielen und Zeit zu sparen. Wie sind nun die Beratungskosten selbst steuerlich zu behandeln? Kann man Steuerberater absetzen?
Kann man Steuerberater absetzen? Früher war es möglich, Steuerberatungskosten als Sonderausgaben in der Steuererklärung einzutragen. Dadurch reduzierte sich das zu versteuernde Einkommen. Dabei kam es nicht darauf an, zu welcher Einkunftsart innerhalb der Steuererklärung die Aufwendungen gehörten. Man konnte also gewissermaßen einfach den Steuerberater absetzen.
Mit dieser Entscheidung des Gesetzgebers wurde die Möglichkeit zum Absetzen von Steuerberatungsausgaben in der Steuererklärung erheblich eingeschränkt. Die Frage “Kann man Steuerberater absetzen?” ist nur noch mit “jein” zu beantworten. Der Bundesfinanzhof hat im Jahr 2010 die Rechtmäßigkeit dieser Gesetzänderung bestätigt.
Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren führt nun bei der Steuererklärung kein Weg daran vorbei:
Steuerberaterkosten sind also zu unterteilen in beruflich veranlasste Ausgaben einerseits und Aufwendungen im Zusammenhang mit der privaten Lebensführung andererseits. Letztere sind nicht abzugsfähig.
Die Beratungsleistungen müssen mit den Einkünften der Arbeitnehmer bzw. der Selbständigen in Verbindung stehen, damit sie in der Steuererklärung absetzbar sind. Zu den abzugsfähigen Aufwendungen gehören demzufolge:
Wer sich fragt, ob man Steuerberater absetzen kann, sollte dabei nicht nur die Person im Blick haben. Denn neben den Honoraren für Steuertipps und Beratung sind weitere Ausgaben abzugsfähig, die im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung stehen. Ausgaben für Steuerliteratur (Bücher, Broschüren) sowie für PC-Programme und Steuersoftware können Sie geltend machen. Denn diese benötigen Sie, um die für Sie relevanten Einkünfte ermitteln zu können und sich über die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften zu informieren.
Ohne Steuersoftware würden Steuerzahler wesentlich mehr Zeit dafür benötigen. Auch die Beiträge für die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein sind abzugsfähig. Die Fahrten zu den Terminen bei Ihrem Steuerberater (inklusive möglicher Unfallkosten auf der Fahrt) gehören ebenfalls zu den Aufwendungen, die geltend gemacht werden können. Wenn man also schon nicht Steuerberater absetzen kann, sollte man wenigstens die Fahrten dorthin geltend machen.
Gleiches gilt für die Gebühren für Telefonate mit dem Steuerberater und dem Finanzamt sowie das entsprechende Briefporto. Bei der Korrespondenz mit der Finanzbehörde wird dabei vorausgesetzt, dass es um die eigene Einkommensteuererklärung geht. Auch Ausgaben für eine Steuerrechtsschutzversicherung können Sie geltend machen, sofern diese von den Kosten einer üblichen Rechtsschutzversicherung abzugrenzen sind.
Prozesskosten im Zusammenhang mit Steuerangelegenheiten sind für Selbständige absetzbar, wenn der Rechtsstreit betrieblich veranlasst ist. Betrifft der Rechtsstreit personenbezogene Steuern (Einkommensteuer,Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer), können Prozesskosten bei der Steuererklärung nicht geltend gemacht werden.
Privat veranlasste Aufwendungen sind in der Steuererklärung grundsätzlich nicht abzugsfähig. Hierzu gehören Beratungsleistungen zu:
All diese Beratungsleistungen beziehen sich formal-rechtlich auf die private Lebensführung und sind damit grundsätzlich nicht abzugsfähig. Daher kann leider niemand pauschal den Steuerberater absetzen. Dies ist mit dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Steuerzahler schwer vereinbar. Aber es lohnt sich, die Abgrenzungslogik zu erkennen, um das bestmögliche Ergebnis für den eigenen Steuerbescheid zu erzielen.
Die Leistungen zu jeder dieser Einkunftsarten wird dann in der jeweiligen Position auf der Rechnung des Steuerberaters ausgewiesen. In Ihrer Steuererklärung müssen Ihre Aufwendungen für die Steuerberatung differenziert nach Einkunftsart eingetragen werden. Wenn Sie beispielsweise eine Wohnung vermieten, werden die zugehörigen Steuerberatungskosten bei den Werbungskosten der Anlage V eingetragen.
Steuerberatungskosten können grundsätzlich in vollem Umfang geltend gemacht werden. Die Ausgaben sind ihrer Höhe nach jedoch nicht beliebig. Denn die Honorare für den Steuerberater sind in der Steuerberatergebührenverordnung festgeschrieben. So wenig, wie man pauschal Steuerberater absetzen kann, ist es möglich, ein individuelles Honorar festzulegen.
Mischkosten sind solche Aufwendungen, die nicht eindeutig den beruflich oder privat veranlassten Kosten zugeordnet werden können. Mischkosten in Höhe von 100 Euro dürfen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Alternativ dürfen Sie die Hälfte dieser Aufwendungen als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben absetzen. Dies wird in der Regel vom Finanzamt akzeptiert.
Die schlechte Nachricht ist also: Man kann nicht Steuerberater absetzen. Die gute Nachricht ist: Man kann einen “Teil vom Steuerberater” absetzen. Und der Berater selbst hilft Ihnen mit seinen Steuertipps dabei, keine Möglichkeiten zu übersehen, dass Sie einen möglichst großen “Teil vom Steuerberater” absetzen können.
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