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Fast alle Arbeitnehmer, Unternehmer und Freiberufler überlegen: Wie kann ich Steuern sparen? Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert. Zwar gibt es zahllose Tipps zum Steuern sparen, aber nicht alle ermöglichen es, dabei höhere Summen zu erzielen.
Für viele Steuerzahler ist es daher sinnvoll, sich zunächst mit den bedeutenden Stellschrauben zum Steuern Sparen zu befassen. Hier informieren wir Sie darüber, welche Ansatzpunkte dies sind.
Die Kilometerpauschale ist für viele Arbeitnehmer die wichtigste Position beim Steuern Sparen. Die Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer können Sie für Ihre Reise zur ersten Tätigkeitsstätte pro Arbeitstag geltend machen. Dabei wird die einfache Wegstrecke zugrunde gelegt, die sich aus der kürzesten Verbindung ergibt.
Manche Arbeitnehmer gehen ihrer Arbeit nicht an einem, sondern an mehreren Orten nach. Dann ist ihr Arbeitgeber gehalten, einen dieser Orte als erste Tätigkeitsstätte zu definieren. Ihre Reisen von dort zu anderen Arbeitsorten gelten dann als Dienstreise – hierzu später Näheres.
In diesem Fall sollten Sie die Fahrkarten aufbewahren, um Steuern sparen zu können. Das Finanzamt prüft jahresbezogen, ob die Summe der Fahrtkosten höher ist als die Entfernungspauschale. Auch bei doppelter Haushaltsführung sind Sie von der Obergrenze ausgenommen und können erheblich Steuern sparen.
Wenn Sie von mehreren Wohnungen aus zur Arbeit fahren, sollten Sie genau auf die Zuordnung achten, um Steuern sparen zu können. Denn Sie können Fahrten von der weiter entfernt liegenden Wohnung für die Entfernungspauschale auswählen, sofern diese Wohnung Ihren Lebensmittelpunkt darstellt. Eine Bedingung dabei ist, dass Sie einen Beitrag von mindestens zehn Prozent der Miete für die jeweilige Wohnung selbst leisten.
Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung können die Kosten für Familienheimfahrten geltend machen. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen steuerfreie Leistungen zur Erstellung Ihrer diesbezüglichen Kosten gezahlt hat, werden diese auf Ihre Entfernungspauschale im Bereich der Familienheimfahrten angerechnet.
Wenn Sie mit verschiedenen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren (mal mit dem Auto, mal mit ÖPNV), sollten Sie ebenfalls die Entfernung in Anlage N eintragen. Anschließend füllen Sie dann aus, welche Strecke Sie mit den einzelnen Transportmitteln zurückgelegt haben.
Auch hierbei können Sie mit entsprechenden Belegen einen Betrag oberhalb der 4.500 Euro geltend machen. Bei Fahrgemeinschaften kann jedes Mitglied die eigene Strecke geltend machen. Umwege können dabei nicht mitberechnet werden.
Die dienstliche Funktion einer Reise müssen Sie gegenüber dem Finanzamt nachweisen können. Daher ist es wichtig, die Belege aufzubewahren, um Steuern sparen zu können.
Hierzu zählen Hotelrechnungen, Tankstellenquittungen sowie das Fahrtenbuch und Schriftwechsel (z. B. Einladungen). Für den Abzug der Kosten von der Steuerschuld wird die Kilometerpauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer herangezogen.
Das Finanzamt berücksichtigt dabei sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt. Reisen mit dem Dienstwagen, die Ihr Arbeitgeber Ihnen zur Verfügung stellt, können Sie bei Ihrer Steuererklärung nicht mehr geltend machen.
Wenn Sie eine Dienstreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln unternommen haben, können Sie die Kosten hierfür ebenfalls vollumfänglich absetzen. Auch in diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie die entsprechenden Belege (Tickets) aufbewahren.
Neben der Fahrt können Sie alle weiteren Kosten, die Ihnen durch die Dienstreise entstanden sind, geltend machen und damit Steuern sparen: Kosten für die Übernachtung sind vollständig als Werbungskosten absetzbar. Wenn auch Ihr Partner dort übernachtet hat, können Sie nur den Preis für ein Einzelzimmer geltend machen. Falls Sie sich mit einem Kollegen ein Doppelzimmer teilen, kann jeder 50 Prozent der Kosten absetzen.
Mit der Verpflegungspauschale können die Kosten für Essen und Getränke während einer Dienstreise geltend gemacht werden. Die Belege hierfür brauchen Sie nicht aufzubewahren, um Steuern sparen zu können. Wenn Sie im Rahmen Ihrer Übernachtung im Hotel eine Mahlzeit in Anspruch genommen haben, können Sie diese nicht zusätzlich geltend machen.
Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass nur Unternehmer und Freiberufler Bewirtungskosten absetzen können. Beim Freiberufler und beim Unternehmer dienen Bewirtungen der Gesprächsatmosphäre und damit der Steigerung von Umsätzen. Aber auch Arbeitnehmer können Steuern sparen, indem sie von ihrer Steuerschuld die Bewirtungskosten absetzen.
Von Restaurants und Kneipen benötigen Sie als Beleg eine maschinell ausgestellte Quittung, um Bewirtungsskosten absetzen zu können. Auf dieser müssen die verzehrten Speisen und Getränke einzeln ausgewiesen sein. Auf der Rückseite der Quittung finden Sie meist Felder, auf denen Sie die Angaben handschriftlich eintragen und unterschreiben können.
Hierzu gehört in jedem Fall der Anlass für die Bewirtung. Dieser sollte klar formuliert und als beruflich einzuordnen sein. Allgemeine Formulierungen wie “Bewirtung” oder “Geschäftsessen” reichen dem Finanzamt nicht. An ungenauen oder unvollständigen Angaben kann das Steuern sparen scheitern. Ab einem Rechnungsbetrag von 150 Euro sollten Sie zudem die Namen der Teilnehmer auf der Rechnung vermerken.
Auch Trinkgelder können Sie im Rahmen der Bewirtungsskosten absetzen und so zusätzlich Steuern sparen. Dazu sollten Sie die Bedienung bitten, das Trinkgeld zu quittieren. Falls Sie dies vergessen haben, kann ein Eigenvermerk als Beleg für das Finanzamt dienen, sofern das Trinkgeld im üblichen Rahmen liegt.
Auch Makler-Provisionen sollten Arbeitnehmer nicht vergessen, wenn sie überlegen: Wie kann ich Steuern sparen? Wenn Sie einen Makler beauftragen, um aus beruflichen Gründen eine neue Mietwohnung zu finden, können Sie die gezahlte Provision steuerlich absetzen. Die berufliche Veranlassung ist beispielsweise gegeben, wenn Sie an einem neuen Dienstort eingesetzt werden oder Sie eine Stelle bei einem neuen Arbeitgeber an einem anderen Ort gefunden haben.
Auch wenn Sie bislang zwischen Wohnort und Arbeitsort gependelt sind und durch einen Umzug mindestens eine Stunde Zeit sparen, ist das Kriterium der beruflichen Veranlassung ebenfalls erfüllt und Sie können Steuern sparen. Dabei können Sie nicht nur die Makler-Provision steuerlich absetzen, sondern auch andere Umzugskosten. Bezieht sich die Provision nicht auf eine Mietwohnung, sondern auf ein Eigenheim, dann können Sie nicht auf diese Weise Steuern sparen, da die Courtage für die Immobilie zu den Anschaffungsnebenkosten gehört.
Auch wenn Sie aus privaten Gründen umziehen, können Sie nicht die Makler-Provision steuerlich absetzen. Wenn Sie allerdings in der neuen Wohnung renovieren, können Sie Kosten für die Handwerker als haushaltnahe Dienstleistung geltend machen und so Steuern sparen. Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung können die Makler-Provision als Werbungskosten absetzen und damit Steuern sparen.
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