Die Verdienstgrenze im Studentenjob hat ihren Sinn: Sie soll Studenten helfen, ohne das Studium zu gefährden. Ob Weihnachtsmann, Kellnerin oder Werkstudent beim zukünftigen Arbeitgeber – letztlich bleiben drei Modelle, die gängig sind, weil sie sich bewährt haben. Erfahren Sie hier, worauf Sie achten müssen.
Wer immatrikuliert ist, gilt als Student. Das ist nicht nur Gerede, das ist ein Status. Dazu gehört, dass man überwiegend studiert und nicht arbeitet. Um dennoch die Finanzierung jenseits von BAföG und Co. zu gewährleisten, gelten für Studentenjobs ein paar besondere Regeln.
Sie beziehen sich nicht nur auf das Geld, also die Verdienstgrenze im Studentenjob. Für bestimmte Jobs gibt es auch eine wöchentliche Höchstgrenze an Stunden. Manchmal sind Sozialabgaben fällig, manchmal nicht – auch das beeinflusst ja das Verdienst.
Hier beschränkt die Verdienstgrenze Studentenjob auch die Arbeitszeit, obwohl das nicht ausdrücklich festgelegt ist. Es ergibt sich aber aus dem Stundenlohn, also Ihrem Gehalt. Der Stundenlohn ist auch bei Studenten immer der Mindestlohn! Gerechnet wird so: Stundenzahl mal Mindestlohn darf maximal 450 Euro monatlich ergeben!
Diese Verdienstgrenze ist leicht zu merken. Es handelt sich deshalb um eines der beliebtesten Modelle bei Studentenjobs. Man ist zeitlich nicht allzu eingespannt, weil selten mehr als 50 Arbeitsstunden pro Monat herauskommen. So bleibt auch noch genug Zeit für das Studium! Zudem bieten Minijobs eine Reihe weiterer Vorteile, zum Beispiel in Hinblick auf Abgaben.
Dies lohnt sich für alle, deren Gehalt dauerhaft die 450 Euro übersteigt. Gegenüber dem ersten Modell hat der Werkstudent ein paar Vorteile, aber auch Beschränkungen. So gibt es hier keine Verdienstgrenze Studentenjob. Damit Sie aber ab sofort Ihr Studium nicht vernachlässigen, dürfen Sie hier lediglich 20 Stunden pro Woche maximal arbeiten.
Arbeitslosenversicherung zahlt Ihr Arbeitgeber nicht, genauso wenig wie Kranken- oder Pflegeversicherung. Das ist natürlich für den ihn sehr günstig, weshalb Werkstudenten in vielen Unternehmen gern gesehen sind. Zudem können Sie netzwerken, also eine Basis für die spätere Jobsuche schaffen.
Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, die Ferien zu nutzen, gibt es eine dritte Möglichkeit. Studentenjobs können als saisonale, also kurzfristige Beschäftigung ausgeübt werden. Auch Messetätigkeiten zählen hierzu.
Der Hintergrund: Mit Einführung des Mindestlohns 2015 wurde auch die Höchstgrenze bei kurzfristigen Minijobs angepasst. Das war zunächst befristet bis Ende 2018 – bleibt aber so ab 2019. Weiterhin gilt also die Regel von 70 / 3. Finden Sie abweichende Angaben in anderen Ratgebern, sind diese veraltet.
Sozialabgaben werden auch hier nicht fällig. Es gibt auch keine echte Verdienstgrenze Studentenjob – hier können sie nach Herzenslust arbeiten und Geld verdienen! Sie sind ebenfalls frei in der Gestaltung Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit. Lohnsteuer fällt hier aber sehr wohl an!
Das sind exakt dieselben wie beim Kollegen nebenan! Sie haben ein Recht auf Mindestlohn ebenso wie auf Krankengeld oder auch Mutterschutz. Urlaub wird selbstverständlich bezahlt. Regelmäßige Pausen stehen Ihnen zu, Ruhezeiten sowieso.
Sind Sie noch unter 25 Jahre alt, wird es richtig lukrativ. Dann nämlich fallen auch Ihre Krankenkassenbeiträge weg. Das liegt an einer sogenannten Werbekostenpauschale – die erhöht Ihren Freibetrag zur kostenlosen Nutzung der Familienversicherung. Derzeit (2020) liegt dieser Freibetrag bei 538,33 Euro. Übersteigt Ihr Verdienst aber diesen Betrag, müssen Sie selbst zahlen. Doch keine Panik, für Studenten ist das in jeder Kasse ein stark reduzierter Satz.
Hier gibt es eine Einkommensgrenze: Verdienen Sie als BAföG-Empfänger mehr als 450 Euro im Monat, wird es verrechnet. Grundgedanke dabei: Sie sollen nicht in Saus und Braus leben. Das Nötigste reicht aus, um unbeschwert studieren zu können. Beziehen Sie weniger als ein Jahr BAföG, so fällt die Verdienstgrenze Studentenjob entsprechend niedriger aus.
Hier sollten Sie also rechnen, was sich mehr für Sie lohnt – der Bezug von ohnehin niedrigem BAföG, eventuell im Verein mit einem Job? Oder gleich ins kalte Wasser springen und zum Beispiel als Werkstudent Geld verdienen? Nur Sie wissen, was für Ihr Studium förderlich ist!
Hier kommt es auf Ihr Arbeitsverhältnis an. Normalerweise müssen Sie keine Steuern zahlen, weil Sie unter dem gesetzlichen Freibetrag liegen. Der wird jährlich neu bemessen – Sie können ihn aber mit einem normalen Minijob nur schwer erreichen. Das reicht nicht, um steuerpflichtig zu werden. In den meisten Fällen bleibt Ihre Steuererklärung ans Finanzamt daher freiwillig. Studentenjobs sind damit meistens steuerfrei.
Eigentlich lohnt sich eine Steuererklärung nur bei entsprechendem Gehalt. Haben Sie saisonal gut verdient, wird Ihnen aber dennoch Lohnsteuer abgezogen. Mit einer freiwilligen Steuererklärung können Sie sich die Abzüge zurückholen!
Das Kindergeld wird nicht angetastet. Früher war das so, seit 2012 allerdings gibt es dabei keine Beeinträchtigungen mehr. Erhalten Sie also Kindergeld, können Sie das trotz Ihrer Beschäftigung in voller Höhe behalten.
Wer die Verdienstgrenze Studentenjob umgehen will, muss sich sehr anstrengen. Stipendien sind rar und Bewerber gibt es viele. Oft braucht es dafür auch besondere Voraussetzungen, etwa eine spezielle Begabung. Etwas anderes sind Studienkredite. Die sind leichter zugänglich, müssen allerdings zurückgezahlt werden. Wer die finanziellen Mittel hat, kann sich mit so einem Studienkredit von finanziellen Sorgen befreien. Rechnen Sie dann aber damit, bei Studienende ziemlich unter Druck zu stehen. Denn nur eine gut bezahlte Beschäftigung kann Ihnen bei der Rückzahlung helfen.
Ein Studienkredit, auch ein Ratenkredit, kann aber zur Überbrückung kurzfristiger Engpässe dienlich sein. Dann geht es nur um eine geringe Summe, die sich rasch auftreiben und begleichen lässt. Wer darüber hinaus noch einen guten Job sein eigen nennt, ist bald wieder schuldenfrei und kann unbesorgt weiter studieren.
Es liegt an Ihnen, welches Modell sie wählen. Für alle, die nur in den Semesterferien arbeiten möchten, bietet sich Saisonarbeit an. Sie unterliegt den wenigsten Beschränkungen und kann Ihnen zu Rücklagen für die Vorlesungszeit verhelfen. Und das auch noch steuerfrei! Wofür auch immer Sie sich entscheiden – beachten Sie die Formalitäten, dann klappt es auch mit der Verdienstgrenze im Studentenjob!
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